Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Am Telefon die offenen Fragen klären
Etwa jeder vierte Beschäftigte in Deutschland ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund im Lauf seines Arbeitslebens zumindest zeitweise mit Berufsunfähigkeit konfrontiert. Psychische Erkrankungen sind mittlerweile mit Abstand die häufigste Ursache vor Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, an dritter Stelle folgen Krebs und andere bösartige Neubildungen. Wenn ein Großteil des Einkommens wegen Berufsunfähigkeit wegfällt, kann kaum jemand den gewohnten Lebensstandard halten. Hilfe vom Staat gibt es nur im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme.
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Je früher, desto besser
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann man die finanzielle Lücke bei anerkannter Berufsunfähigkeit weitgehend schließen. Je früher eine BU abgeschlossen wird, desto besser. Zum einen ist dann der monatliche Beitrag gering. Zum anderen aber müssen beim Abschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden - und Vorerkrankungen, die den Versicherungsschutz einschränken oder möglicherweise sogar unmöglich machen, sind in jungen Jahren seltener.
Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit?
Beim Antrag auf Berufsunfähigkeit prüft der Versicherer in der Regel, ob der oder die Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. "Gezahlt wird die Berufsunfähigkeitsrente dann, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen mindestens zur Hälfte nicht mehr nachgehen kann und wenn die gesundheitliche Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird", erklärt Michael Martin von der Nürnberger Versicherung.
"TeleClaiming": Telefoninterview mit einem Experten oder einer Expertin der Versicherung
Mancher Leistungsantrag wird vom Kunden nicht weiter verfolgt, weil der zu beantwortende Fragebogen sehr umfangreich ist. Die Nürnberger beispielsweise unterstützt ihre Kunden beim Ausfüllen des Fragebogens, etwa durch das sogenannte TeleClaiming. Dabei können sich die Kunden in einem gemeinsamen Telefoninterview mit dem persönlichen Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin den Leistungsantrag ausfüllen lassen. Beim TeleClaiming sind somit eine sofortige Klärung offener Fragen und Informationen über das weitere Vorgehen möglich. Im Anschluss an das Telefoninterview erhält der Kunde den vorbereiteten Leistungsantrag und kann ihn unterschrieben digital oder per Post zurücksenden.
Text: djd-k
Bürgerreporter:in:PR Redaktion |
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