Alkoholkonsum- und Ansammlungsverbot im Landkreis Augsburg
Diese amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg legt dar, an welchen öffentlichen Plätzen im Landkreis Augsburg in Abstimmung mit den Kommunen ein grundsätzliches Alkoholkonsumverbot festgelegt wurde und an welchen Plätzen zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, ein Ansammlungsverbot von mehr als zehn Personen gilt.
Auch weniger als 10 Personen können eine Menge Unsinn anrichten.
Warum besitzen Politiker denn nicht einmal den Mut totales Verbot auszusprechen, und warum sind es 10 Personen und nicht neun oder elf?
Haben die Politiker denn eine mathematische Formel mit der sie diesen Unsinn berechnen können?