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Sicherungsverwahrung Prozess in Regensburg - Sexualmord an Joggerin in Kelheim

http://www.sueddeutsche.de/bayern/sexualmord-an-joggerin-gericht-verhaengt-erneut-sicherungsverwahrung-1.1430641

siehe dazu auch den ausführlicheren örtlichen Medienbericht:
http://www.myheimat.de/augsburg/gedanken/sicherungsverwahrung-prozess-regensburg-ausfuehrlicher-bericht-der-oertlichen-medien-und-urteilsbegruendung-d2434210.html

Also, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies die besondere Masche und Strategie des Herrn RA Dr. Adam Ahmed ist, der ja auch den Mörder Michael W. von Vanessa in gleicher Sache in Augsburg vertritt.
... seinem Mandanten zu sagen, jegliche Gespräche mit Gutachtern zu verweigern,
... diese Ergebnisse (da nur aus Aktenlage möglich) dann anschließend zu verwerfen,
... seine Eigenen (Gutachter) dafür vorschlagen, mit denen der Angeklagte dann (gnädigerweise) bereit ist zu reden,
... Therapeuten während der Haft von der Schweigepflicht nicht zu entbinden
... und dem Gericht dann anschließend der Voreingenommenheit zu bezichtigen.

Auszug aus Spiegel-online
Daniel I., geboren 1978, kam wegen einer einzigen Tat in Sicherungsverwahrung: Er wurde 1999 wegen eines im Alter von 19 Jahren begangenen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Er hatte eine Fahrradfahrerin vom Rad gerissen, sie erdrosselt und über der Leiche der Frau onaniert. Drei Tage vor der Verbüßung der Strafe wurde gegen ihn im Juni 2009 vom Landgericht Regensburg wegen hoher Gefährlichkeit nachträglich seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Er befindet sich in der JVA Straubing. (Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvR 2333/08 und 2 BvR 1152/10

Der Mann, über den nun in Regensburg verhandelt wurde, lässt sich seit 2009 nicht mehr begutachten. Auch die Therapieangebote im Gefängnis hatte er zuletzt verweigert. Vor der erneuten Verhandlung lehnt der Angeklagte eine psychiatrische Untersuchung ab. Die Sachverständigen mussten sich daher bei dem jetzigen Verfahren auf die alten Gutachten beziehen und konnten nur das Verhalten des Mannes bei der Verhandlung beurteilen. Einer der Experten stellte daraufhin die Diagnose sexueller Sadismus - damals bei der Tat und auch heute noch.

Begründung des Regenburger Urteils: (Auszugsweise aus Süddeutsche)
"Ein zweites Mal fällt es ihm möglicherweise leichter"
Der Mann habe bereits einmal die Hemmschwelle überschritten und bei der schwerwiegenden Tat ein persönliches Glücksgefühl empfunden, sagte Richter Pfeiffer.

Vielleicht hat das Urteil eine Signalwirkung für Augsburg.

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1 Kommentar

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