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Feuerwehrkommandanten wählen Friedhelm Bechtel zum neuen Kreisbrandrat im Landkreis Augsburg

  • Bildtext: Schlüsselübergabe an den neuen Kreisbrandrat im Augsburger Land: Landrat Martin Sailer (links) gratuliert Friedhelm Bechtel zum Wahlerfolg.
    Bildquelle: Julia Pietsch
  • hochgeladen von Landratsamt Augsburg

Mit 80 zu 46 Stimmen deutlich vor Gegenkandidat Reichel
Die Feuerwehrkommandanten und Leiter der Werkfeuerwehren im Landkreis Augsburg haben einen neuen Kreisbrandrat gewählt: Mit insgesamt 80 von 126 gültigen Stimmen wurde Friedhelm Bechtel am Montagabend per geheimer Wahl im ersten Wahlgang in das Amt berufen. Zwei der abgegebenen Stimmzettel mussten als „ungültig“ gewertet werden. „Ich möchte dem Landkreis und Euch allen dienen und bin überwältigt von dem Vertrauen, das Ihr in mich setzt“, so Bechtel, der die Aufgaben des Kreisbrandrats nach der offiziellen Bestätigung durch die Regierung von Schwaben für die kommenden sechs Jahre übernehmen wird. Der 55-Jährige ist seit dem Jahr 1989 Berufsfeuerwehrmann in der Stadt Augsburg. „Ich gratuliere Herrn Bechtel herzlich zur Wahl, wünsche ihm für die verantwortungsvolle Aufgabe des Kreisbrandrats viel Erfolg und biete ihm die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir und meinem Haus an. Im Vorfeld der Wahl konnte ich mich in intensiven Gesprächen mit beiden Kandidaten von deren fachlicher und persönlicher Qualifikation überzeugen und hoffe, dass unsere Feuerwehren und deren Mitglieder geschlossen hinter Friedhelm Bechtel stehen und konstruktiv mit ihm zusammenarbeiten werden“, sagte Landrat Martin Sailer. Thomas Reichel, der von Landrat Sailer als weiterer Kandidat für das Ehrenamt vorgeschlagen worden war, musste sich mit insgesamt 46 Stimmen geschlagen geben und gratulierte Bechtel ebenfalls zum Wahlerfolg.

Die Zuständigkeiten des Kreisbrandrats sind im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt: Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung und Unterstützung des Landratsamtes, der Gemeinden und der Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes. Er hat die Feuerwehren zu besichtigen und für die Ausbildungsveranstaltungen Sorge zu tragen. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt kann der Kreisbrandrat zu seiner Unterstützung Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister bestellen.

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