Schulen und Kitas im Landkreis können zum Teil wieder öffnen

7-Tages-Inzidenz lässt weitere Lockerungen zu

Da im Landkreis Augsburg die 7-Tage-Inzidenz unter dem vorgegebenen Grenzwert von 100 liegt, ergeben sich für den Landkreis Augsburg nach den Paragraphen 3, 18, 19 und 20 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neben dem Entfallen der nächtlichen Ausgangsperre folgende Änderungen:

Schulen
Nach den Abschlussklassen wird nun ab Montag, 22. Februar 2021, für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen und der Förderzentren einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen sowie für weitere Jahrgangsstufen der Förderzentren mit den Förderschwerpunkten der emotionalen, sozialen, geistigen, körperlichen und motorischen Entwicklung, Sehen sowie Hören und weiterem Förderbedarf sowie an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken Präsenzunterricht eingeführt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. Sollte dieser nicht gewährleistet sein, ist Wechselunterricht zugelassen.

Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. Die allgemeine Maskenpflicht bleibt bestehen. Für die Lehrkräfte gilt über diese hinaus die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Bayerische Gesundheitsministerium empfiehlt aber auch Schülerinnen und Schülern, im besten Fall eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Kindertageseinrichtungen
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.
2. Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.

Fahrschulen
Für theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen, Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen sieht die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nunmehr vor, dass diese ab dem 22. Februar 2021 unter den angegebenen Schutzauflagen wieder zugelassen sind. Für das Lehrpersonal gilt dabei eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Übrigen besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt auch für alle Fahrzeuginsassen hinsichtlich des praktischen Fahrschulunterrichts und praktischer Prüfungen, für das Lehrpersonal jedoch nur im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen
Bestimmungen.

Außerschulische Bildung muss noch warten

Grundsätzlich wären nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bei einer Inzidenz von unter 100 auch Lockerungen im Bereich der außerschulischen Bildung möglich. „Wir haben uns in diesem Punkt aber dazu entschlossen, zunächst die Entwicklung des Infektionsgeschehens nach der Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten abzuwarten, um eine sprunghafte Verschlechterung der Lage zu vermeiden“, erklärt Landrat Martin Sailer.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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