Landratsamt Augsburg erweitert Sicherheitskonzept
Stichprobenartige Taschenkontrollen in der Behörde
Die Bayerische Staatsregierung hat nach den diesjährigen Anschlägen in Würzburg und Ansbach eine Verschärfung der Sicherheitspolitik im Freistaat beschlossen. Im Zuge dessen wird jetzt auch das Sicherheitskonzept im Landratsamt Augsburg ausgeweitet. Um Risiken im Landkreis und der Kreisverwaltungsbehörde zu minimieren, werden im Landratsamt Augsburg, wie beispielsweise auch im Sozialgericht Augsburg, ab sofort stichprobenartige Taschenkontrollen durchgeführt. Personenkontrollen oder einen dauerhaften Einsatz von Sicherheitspersonal, wie beispielsweise am Flughafen, schließt Landrat Martin Sailer dabei aber aus: „Wir möchten das Sicherheitskonzept des Freistaats mit Augenmaß und Ziel umsetzen und unseren Teil dazu beitragen, dass das Risiko in unserer Region gering bleibt. Zwar können wir uns im Moment nur schwer vorstellen, dass hier etwas passieren könnte, doch die Sicherheitslage in ganz Deutschland ist nachweislich verschärft. Hier gilt für mich der Grundsatz: Vorsicht ist besser als Nachsicht – im Interesse Aller.“
Konkret werden ab sofort durch externes Sicherheitspersonal Taschenkontrollen am Hauptgebäude des Landratsamtes am Augsburger Prinzregentenplatz und in den Außenstellen durchgeführt. Dies erfolgt unangekündigt und stichprobenweise.
Für Besucher des Landratsamtes bedeutet dies, dass sie ihre Tasche vorzeigen müssen, damit geprüft werden kann, ob sich darin eine Waffe oder sonstige Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können, befinden. Zum Beispiel Schusswaffen oder Pfefferspray, aber auch Haushaltsgegenstände wie Schraubenzieher, Scheren, Brieföffner und selbst Attrappen von Waffen wie Spielzeug- oder Spritzpistolen. Selbstverständlich gilt bei den Kontrollen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des sittlichen Anstands.
Sollte bei einem Besucher ein solcher Gegenstand gefunden werden – eine Zwischenlagerung ist nicht möglich – darf das Gebäude nicht betreten werden.
Das Landratsamt bittet, bei Besuchen im Landratsamt Augsburg keine gefährlichen Gegenstände mitzuführen.