Corona-Mutationen: So geht das Gesundheitsamt im Landkreis Augsburg mit Infektionsfällen um
Sieben Fälle mutierter Virusformen im Landkreis nachgewiesen
Während die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Augsburg kontinuierlich zurückgeht, werden vereinzelte Übertragungsfälle mit mutierten Formen des Erregers im Landkreisgebiet bekannt. Bislang wurden sieben Fälle behördlich registriert, bei denen sich die Betroffenen nachweislich mit einer Mutante des SARS-CoV-2-Virus infiziert haben. Bei diesen Befunden handelt es sich um Zufallsentdeckungen oder deren Kontaktpersonen, da die Labore die positiven Testergebnisse stichprobenartig auf Virusmutationen hin überprüfen. Um welche konkreten Varianten des Virus, die seit einigen Wochen immer wieder Thema der überregionalen Medienberichterstattung sind, es sich in den besagten Fällen im Augsburger Land handelt, ist noch unklar: Für die genaue Identifikation des Erregers ist eine Sequenzierung der Erbinformation in den jeweiligen Proben erforderlich, die bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
Negativtest nach Ablauf der Selbstisolation notwendig
Wer sich laut Laborbefund mit einer Corona-Mutante infiziert hat, wird nach bekanntem Schema vom Gesundheitsamt zur Kontaktpersonenermittlung angerufen und erhält eine Anordnung zur häuslichen Isolation über zehn Tage. In regelmäßigen Telefonaten vergewissert sich das Gesundheitsamt vom gesundheitlichen Befinden der Betroffenen sowie von der Einhaltung der Anordnung. Anders als bei Infektionen mit der bisher bekannten Form des Virus, müssen Personen, bei denen eine Infektion mit einer Mutation nachgewiesen wurde, zum Abschluss der Isolation einen Negativbefund ablegen. „Zur Vermeidung einer denkbaren Ausbreitung der Mutation wird dieser abschließende Test weder in einer Arztpraxis noch in einem Testzentrum vorgenommen, sondern vom mobilen Abstreichteam des Gesundheitsamts bei den Betroffenen zuhause“, erklärt Landrat Martin Sailer. Ein weiterer Unterschied betrifft die engen Kontaktpersonen eines nachgewiesenen Infektionsfalls mit einer mutierten Corona-Variante: Auch bei durchgehender Symptomfreiheit ist es in diesen Fällen nicht möglich, die Quarantäne nach zehn Tagen durch einen Negativbefund zu verkürzen.
Einhaltung der geltenden Regeln angesichts der Virusvarianten besonders wichtig
„Wir haben die Entwicklung hinsichtlich der Corona-Mutanten in unserem Landkreis fest im Blick und nehmen die Fälle ernst“, sagt Landrat Martin Sailer. Grundsätzlich müsse die Ausbreitung mutierter Viren aber in erster Linie mit den gleichen Methoden eingedämmt werden, die bisher im Falle des ursprünglichen Erregers angewandt wurden und noch immer angewendet werden: „Das Aufkommen von Virusmutanten, die ersten Forschungserkenntnissen zufolge teils ansteckender als das originäre Coronavirus sein könnten, sollte uns alle dringend motivieren, die Pandemie trotz insgesamt sinkender Fallzahlen im momentanen Stadium auf keinen Fall zu unterschätzen“, so der Landrat. Weiterhin sei es notwendig, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger konsequent an die Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln halten.