Bezirkswahl
Bezirkstagspräsident Martin Sailer appelliert: „Wählen Sie am 8. Oktober für Schwaben!“
Am Sonntag, 8. Oktober, wählen Schwabens Bürgerinnen und Bürger den Bayerischen Landtag – zugleich steht die Wahl des 17. Bezirkstags von Schwaben an. Bezirkstagspräsident Martin Sailer appelliert an alle Wählerinnen und Wähler, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Zeitgleich zur Landtagswahl am 8. Oktober steht in Bayerisch-Schwaben auch der Bezirkstag von Schwaben zur Wahl. Aus diesem Anlass richtet sich Bezirkstagspräsident Martin Sailer an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger: „Nehmen Sie Ihr demokratisches Recht wahr – und wählen Sie am 8. Oktober für Schwaben! Mit Ihrer Stimme beeinflussen Sie, wie der Bezirk das Leben der Menschen in unserer Heimat für die nächsten fünf Jahre mitgestaltet.“
Der Bezirk Schwaben übernimmt als sogenannte dritte kommunale Ebene die Aufgaben, die über die Zuständigkeiten von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten hinausgehen. Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe übernimmt er vor allem soziale Aufgaben, darunter Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung. Mit seinem Kommunalunternehmen, den Bezirksklinken Schwaben, gestaltet er die psychiatrische Versorgung vor Ort. Die regionale Kultur stärken eigene Einrichtungen wie das Museum KulturLand Ries und das Museum Oberschönenfeld sowie vielfältige Förderungen und Auszeichnungen. Weitere Aufgaben erfüllt der Bezirk beispielsweise mit dem Schwäbischen Fischereihof Salgen im Bereich Umwelt und mit der Schwabenakademie Irsee im Bereich Bildung. Im Rahmen seiner europäischen Partnerschaftsarbeit trägt er zu einem vereinten Europa bei. Zum Beispiel veranstaltet er das internationale Jugend-Fußballturnier „Vier Regionen für Europa“.
Die Arbeit und die Politik des Bezirks bestimmt der Bezirkstag von Schwaben. Die Bürgerinnen und Bürger wählen das Parlament am 8. Oktober in 13 Stimmkreisen. Die Wählerinnen und Wähler haben wie bei der Landtagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählen sie direkt einen Kandidaten oder eine Kandidatin. Mit ihrer Zweitstimme entscheiden sie sich für eine Liste, die eine Partei vorschlägt. Hier können sie entweder einzelne Kandidaten/-innen wählen oder pauschal für eine Partei stimmen. Bei der Bezirkswahl gibt es keine Fünf-Prozent-Hürde.
Ausführliche Informationen zur Landtagswahl und zu den Bezirkswahlen in Bayern bietet die Seite des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/landbezirk/index.php
Der Bezirk Schwaben informiert online zur Bezirkswahl unter:
www.bezirk-schwaben.de/wahlen.
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