Betrieb an den Impfzentren: Ankunft wenige Minuten vor dem Impftermin völlig ausreichend
Deutlich zu frühes Erscheinen verursacht Warteschlangen
Trotz des anhaltenden Impfstoffmangels, der einen langsameren Impffortschritt zur Folge hat, bilden sich vor den Impfzentren im Landkreis an einzelnen Tagen immer wieder Warteschlangen. Wie bereits berichtet, resultieren Stoßzeiten gelegentlich aus der vom Computersystem BayIMCO angesetzten engen Taktung der täglichen Termine. Ein wesentlicher Faktor für merkliche Wartezeiten ist jedoch, dass viele Bürgerinnen und Bürger noch immer deutlich zu früh – teils mehrere Stunden – zu ihren Terminen vorstellig werden. Landrat Martin Sailer vermutet, dass viele Menschen angesichts des Impfstoffmangels beunruhigt sind und versichert: „Wer einen Termin hat, erhält am vereinbarten Tag auch seine Impfung. Die Impfstoffmengen, die wir vorrätig haben, sind fest für die jeweiligen Termine reserviert. Daher muss niemand befürchten, dass die Dosis im Falle zu späten Erscheinens jemand anderem verabreicht wird.“ Durch die verfrühte Ankunft erreiche man nur, dass sich die durchschnittliche Wartezeit für alle geladenen Mitbürgerinnen und Mitbürger entsprechend verlängere, was insbesondere angesichts der sommerlichen Temperaturen unbedingt zu vermeiden sei.
Sobald es zu Rückstaus vor den Zentren kommt, geht das Personal auf die Wartenden zu, fragt die vereinbarten Uhrzeiten ab und erläutert die Hintergründe der Verzögerung. Personen, die schlecht zu Fuß sind oder aus anderen Gründen nicht anstehen können, werden in der Regel bevorzugt behandelt. Zudem werden Sitzgelegenheiten im Schatten und Getränke angeboten.
Der eigenmächtige Tausch von Impfterminen ist nicht möglich
Berichten des Impfzentrumspersonals zufolge kommt es zudem immer wieder vor, dass andere Personen als die ursprünglich angemeldeten zu den Terminen erscheinen und anführen, dass sie ihren späteren Impftermin mit dem eingeladenen Impfterminbesitzer spontan getauscht hätten. Diesem Wunsch kann jedoch aus diversen Gründen nicht entsprochen werden. Es lässt sich erstens nicht nachvollziehen, ob tatsächlich eine solche Vereinbarung getroffen wurde, zweitens könnte die Rechtmäßigkeit einer solchen Impfung womöglich nicht gegeben sein und drittens ist es organisatorisch nicht leistbar, bereits vergebene Terminfenster individuell zu tauschen. „An unseren Impfzentren wird sehr serviceorientiert und zuvorkommend gearbeitet aber wir bitten um Verständnis, dass eine solche Kampagne nur mit festen Abläufen effektiv funktionieren kann“, erklärt Landrat Sailer.
Sonderfälle und besondere Wünsche verlängern die Bearbeitungszeit
Zu organisatorischen Schwierigkeiten komme es beispielsweise auch dann, wenn Personen nach der Erstimpfung in einer Arztpraxis um Zweitimpfung in einem Impfzentrum bitten. „Auch wenn wir stets versuchen, in Einzelfällen und bei besonderen Umständen unkompliziert zu helfen und pragmatische Lösungen zu finden, so resultieren all diese Sonderfälle eben in längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es nicht notwendig ist, für die Zweitimpfung ein neues Nutzerkonto in BayIMCO anzulegen. In den Impfzentren stellt sich immer wieder heraus, dass vereinzelte Bürgerinnen und Bürger in der fälschlichen Annahme, durch erneute Anmeldung selbst den korrekten zeitlichen Abstand ihrer beiden Impfvorgänge einhalten zu müssen, ein zweites Konto für die Zweitimpfung einrichten. Das ist nicht nötig. „Bei der Terminvergabe zur Erstimpfung wird stets ein verbindlicher Zweitimpfungstermin vereinbart“, so der Landrat.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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