Kunstpreis 2018

Bewerbungsfrist endet am 4. Mai 2018

Der Landkreis Augsburg vergibt in diesem Jahr wieder einen Kunstpreis in Höhe von 2.500 Euro. Ausgezeichnet werden 2018 hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildenden Kunst dreidimensional, wie zum Beispiel Klein- und Großplastiken, Enviroment, Performance oder Installationen. Vorschlagsrecht hat jedermann, auch der Künstler selbst. Vorgeschlagen kann nur werden, wer seit mindestens 1. Juli 2017 seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Augsburg hat oder den Großteil seines Lebens dort verbracht hat. Bei Gruppen müssen mindestens zwei Drittel diese Voraussetzungen erfüllen. Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Schul- und Kulturausschuss des Landkreises Augsburg aufgrund von Vorschlägen von Sachverständigen. Die Preisübergabe erfolgt durch den Landrat.

Wer sich noch bewerben möchte, sollte sich beeilen. Denn Vorschläge für den Kunstpreis des Landkreises müssen bis spätestens 4. Mai 2018 schriftlich (mit persönlichem Lebenslauf des Künstlers, Angaben über künstlerischen Werdegang) beim Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg eingereicht werden. Für Rückfragen steht Julia Romankiewicz-Döll unter Telefon 0821/3102-2547 oder per E-Mail an kunstpreis@lra-a.bayern.de, zur Verfügung.

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