Vereinspauschale 2021

Förderanträge können bis 1. März eingereicht werden

Sport- und Schützenvereine, die Mitglieder des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, können für den außerschulischen Sport Zuwendungen des Freistaats Bayern erhalten. Die entsprechenden Antragsformulare sind unter www.landkreis-augsburg.de/sport abrufbar und müssen bis spätestens Montag, 1. März 2021 per Post beim Landratsamt Augsburg eingereicht werden. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Richtlinien und eine Übersicht der anerkannten Übungsleiterlizenzen können beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/foerderungvereine eingesehen werden.

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