Unterhalt – Sonderbedarf
oder: Was kann neben denn laufenden Unterhalt noch an Unterhaltsleistungen verlangt werden.
Am 26.07.2007 ab 19.00 Uhr veranstaltet die Bezirksstelle Augsburg des ISUV/VDU e. V. Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, im Hirblinger Hof, Hirblinger Straße 40 in Augsburg (neben Nordfriedhof) zum Thema „Welcher Sonderbedarf kann zusätzlich zum Kindesunterhalt eingefordert werden?“ seine letzte öffentliche Vortragsveranstaltung (Eintritt ist frei!) vor den Sommerferien.
Immer wieder hört man aus den Medien, dass neben dem laufenden Unterhalt noch die Kosten für ein Klavier, für Nachhilfeunterricht, etc. verlangt werden können. Geht man zum Anwalt erfährt man, dass man die Kosten trotzdem nicht erstattet erhält. Warum dies so ist, wann man solche Kosten durchsetzen kann und wie dies zu geschehen hat, wird Rechtsanwalt Jürgen Strampp (Fachanwalt für Familienrecht) aus Königsbrunn, der als Referent gewonnen werden konnte, erläutern.
Der ISUV/VDU e.V., Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, mit Hauptsitz in Nürnberg, ist bundesweit der größte Verband dieser Art, hat sich zur Aufgabe gestellt, einerseits die Interessen seiner Mitglieder bereits im Gesetzgebungsverfahren einzubringen; was schon beim Kindschaftsreformgesetz erfolgreich geschah; und andererseits Betroffene und Interessierte über die aktuelle Rechtslage und Rechtsentwicklungen zu informieren.
Darüber hinaus bietet der ISUV/VDU, wie Roland Nowotni, Leiter der Bezirkstelle Augsburg, berichtet, weiteres. So wurde ein Internet-Forum unter www.isuv.de eingerichtet, über das sich Betroffene austauschen können. Auf dieser Seite können Interessierte auch weitere aktuelle Informationen zum Familienrecht finden. Für weitere Informationen steht die Bezirksgeschäftsstelle Tel.: 0821 / 906 68 oder die Bundsgeschäftsstelle Tel.: 0911 / 55 04 78 (ARB) bzw. 0911 / 53 56 81 (ARB) zur Verfügung.
Bürgerreporter:in:Jürgen Strampp aus Augsburg |
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