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Textilien spenden statt vernichten - aktion hoffnung steht als Kleiderretter in der Region bereit

  • Gabriele Hübner von „Mode im Lustgarten“ ist die erste „Kleiderretterin“ in Augsburg und stellt der aktion hoffnung eine Kleiderspende zur Verfügung.
  • hochgeladen von Karin Stippler

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verbessert die Bedingungen für eine Spende von Textilien an gemeinnützige Organisationen. Das Ministerium reagiert mit der Billigkeitsregelung auf die coronabedingt großen Mengen unverkaufter Saisonware im Einzelhandel, denen ansonsten die Vernichtung droht. Der Dachverband FairWertung e.V. begrüßt die Regelung; die aktion hoffnung als FairWertungs-Partner schließt sich dem an und steht in Schwaben als Kleiderretter bereit.

Hintergrund der Maßnahme sind die großen Mengen unverkaufter Ware im Textilhandel. Nach Schätzungen des Textilverbands befinden sich rund 500 Millionen Kleider und Schuhe unverkauft in den Lagern. Besonders die Winterware wird absehbar unverkäuflich sein. Daher stellt sich bereits seit einigen Wochen die Frage, was mit den überschüssigen Textilien passieren soll. Letztlich bleiben den Händlern zwei Optionen: Spenden oder Vernichten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wäre die Vernichtung von Waren in vielen Fällen die günstigere und rechtlich einfachere Alternative für die Händler gewesen. Seit langem weist FairWertung kritisch darauf hin, dass geltende steuerliche Regelungen bei nicht verkäuflichen oder online retournierten Waren die Vernichtung günstiger stellen als das Spenden. Diese offenkundige Fehlsteuerung hat das Bundesfinanzministerium nun ohne größeren Aufwand korrigiert.

„Als FairWertungs-Partner steht die aktion hoffnung in der Region als Kleiderretter bereit. Wir sind im Sinne der Ressourcenschonung und des Nachhaltigkeitsgedankens sehr dankbar, dass die Bundesregierung diese Regelung getroffen hat. Gerne stehen wir für kleine inhabergeführte Einzelhändler wie auch für große Häuser unkompliziert und flexibel für die Übernahme von Lagerbeständen bereit. Dabei berücksichtigen wir auch die Verwendungswünsche der Spender“, führt Johannes Müller, Geschäftsführer der aktion hoffnung aus.

Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Albanien

Mit allen Erlösen aus den Kleiderspenden an die aktion hoffnung unterstützt die Organisation Hilfsprojekte in der Einen Welt. Schwerpunktmäßig wird in diesem Jahr das Kinder- und Jugendzentrum „Arche Noah“ in Shkoder in Albanien gefördert. Dort kümmern sich die „Schwestern der Spirituellen Weggemeinschaft“ um junge Menschen aus sozial- und wirtschaftlich schwierigsten Verhältnissen. Die Familien leben in kalten und nassen Wohnungen, 80 Prozent der Eltern sind arbeitslos. Kinder leiden an Mangelernährung und Krankheiten; bei Jugendlichen besteht die Gefahr, in Kriminalität, Drogenabhängigkeit und Alkoholismus abzurutschen. „Das Kinder- und Jugendzentrum ist für 250 von ihnen zu einem Ort der Bildung, der kulturellen Begegnung und der positiven Wertevermittlung geworden. Sie dürfen dort Sicherheit und stabile Bezugspersonen erleben. Auch die Eltern werden in die Arbeit mit einbezogen“, stellt Johannes Müller die Ziele des Hauses vor. „Mit Hilfe der aktion hoffnung können dort die laufenden Personalkosten sowie der Kauf von Lebensmitteln und Schul- und Freizeitmaterial finanziert werden“, erläutert Müller weiter.

Weitere Informationen zum Projekt unter www.aktion-hoffnung.de/Kinderzentrum_Albanien

Bund verzichtet auf Umsatzsteuer bei Spende

Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder (III C 2 - S 7109/19/10002:001 vom 18. März 2021) den Weg für eine rechtssichere umsatzsteuerliche Abwicklung von Sachspenden freigemacht. Der Bund verzichtet demnach auf die üblicherweise anfallende Umsatzsteuer für Saisonware, die wegen des Lockdowns nicht verkauft werden konnte und nun an steuerbegünstigte Organisationen gespendet wird. Mit dieser Regelung werden laut BMF „vollumfänglich Unsicherheiten bei der Ermittlung der Umsatzsteuer auf eine Sachspende, die bislang von den Unternehmern immer wieder als Grund für den Verzicht auf eine Spende genannt wurden“, beseitigt.

Spenden statt vernichten: Fehlsteuerung dauerhaft beheben

Der Dachverband FairWertung e.V. hatte bereits im Februar 2021 zusammen mit einem Bündnis aus gemeinnützigen Organisationen und Verbänden des Handels sowie unter der Federführung von MdB Kathrin Göring Eckhardt (Bündnis90/DieGrünen) unter dem Motto #spendenstattvernichten eine umsetzbare und rechtssichere Regelung gefordert. Ziel jeder Neuregelung sollte es laut der Initiatoren sein, dass nicht-verkäufliche Ware an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen gespendet wird.

Kontakt für weitere Spendenangebote und Rückfragen

Gisela Bandhauer
Telefon-Nr. 0821/3166-3601
E-Mail: gisela.bandhauer@aktion-hoffnung.de

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