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Nicht vergessen: LKW-Führerschein verlängern

Seit dem 01.01.1999 unterliegen LKW-Führerscheine einer Befristung. Fahrerlaubnisse der Klassen C und D, die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, sind grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet.
Inhaber der alten Fahrerlaubnisklassen 2 oder 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen und bis zu 18,5 Tonnen führen dürfen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.

Nähere Informationen können der Internetseite des Landratsamtes Augsburg www.landkreis-augsburg.de entnommen beziehungsweise direkt bei der Fahrer-laubnisbehörde telefonisch unter der Telefonnummer 0821/3102 -701, -702, -704 erfragt werden.

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