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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht!

Bewerbungen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 können bis 24. Februar 2023 eingereicht werden
Im zweiten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Dafür laufen bereits jetzt die Vorbereitungen: Für die Wahl der Jugendschöffen stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Augsburg eine Vorschlagsliste auf, die an das Wahlgremium bei Gericht weitergegeben wird. „Wir suchen hierfür aktuell rund 130 Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger, die Interesse an einem verantwortungsvollen Ehrenamt haben und in ihrem Leben bereits Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen sammeln konnten, beispielsweise als Eltern, Ausbilderinnen bzw. Ausbilder oder in der Jugendarbeit“, erläutert Landrat Martin Sailer. Juristische Kenntnisse jedweder Art sind für das Amt nicht erforderlich. Auch gegenwärtig aktive Schöffinnen und Schöffen können sich zur Wiederwahl bewerben. Vorgeschlagen werden doppelt so viele Personen wie benötigt. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.

Was sind die Voraussetzungen für das Schöffenamt?
Jugendschöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und bei Amtsantritt mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre alt ist. Bewerbungen und Vorschläge für das Jugendschöffenamt können telefonisch, postalisch oder per E-Mail bis Freitag, 24. Februar 2023, bei der Wohnsitzgemeinde oder alternativ beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises Augsburg eingereicht werden. Weitere Informationen und die Bewerbungsformulare finden Interessierte online unter www.schoeffenwahl.de und www.landkreis-augsburg.de/schoeffenwahl.

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