Erstattung von Fahrtkosten für Schüler
Gymnasiasten der Oberstufe, Berufsfach- und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschüler, Berufsoberschüler und Teilzeit-Berufsschüler müssen die Fahrtkosten für ihren Schulweg in der Regel selbst bezahlen. Sollten die Fahrtkosten jedoch über dem gesetzlichen Eigenanteil von 370 Euro pro Schuljahr und Familie liegen, wird der übersteigende Betrag erstattet. Voraussetzung ist allerdings, dass die nächstgelegene Schule besucht wird sowie der günstigste Tarif und die kürzeste Verbindung gewählt werden.
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung mit den Originalbelegen für das Schuljahr 2007/08 muss spätestens bis 31.10.2008 (Ausschlussfrist) dem Landratsamt Augsburg vorliegen. Die Schüler können das Formular unter der Internet-Adresse www.landkreis-augsburg.de (Landratsamt Augsburg / Kreisangelegenheiten / Schule, Sport, Kultur / Schülerbeförderung) herunterladen sowie im Sekretariat der jeweiligen Schule oder beim Landratsamt Augsburg, Zimmernummer 108, Prinzregentenplatz 4 in Augsburg abholen.
Weitere Informationen hierzu erteilt Walter Falch unter der Telefonnummer 0821/3102-2396.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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