Einer Spekulation vertraut
In regelmäßigen Abständen flattern den Verbrauchern vermeintliche "Schnäppchenangebote" ihrer Energielieferanten ins Haus. Eines muss klar sein: Gleichgültig wie verlockend ein Angebot verpackt ist, es dient einzig und allein den Unternehmenszielen.
Oberstes Ziel ist die Kundenbindung. Während der Vertragslaufzeit ist kein Wechsel des Anbieters möglich. Die monetären Bedingungen werden von Finanzmathematikern so ausgearbeitet, dass aller Wahrscheinlichkeit nach der Energielieferant auf jeden Fall gewinnt.
Für das Recht, das Gas in einem bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Preis zu bekommen, muss der Verbraucher, genau wie bei einer Börsenoption, einen festgelegten Preis bezahlen. Entweder er zahlt eine höhere Grundgebühr, einen höheren Energiepreis oder sogar beides. Mit seiner Unterschrift schließt er das Optionsgeschäft ab. Das macht er natürlich nur, weil er annimmt, dass der Gaspreis in naher Zukunft weiter steigen wird. Im Grunde genommen ist es eine Wette auf die Gaspreisentwicklung. Die Stadtwerke bieten eine Wette an und mit der Unterschrift akzeptiert der Kunde zu den vereinbarten Bedingungen.
Vor dem Hintergrund der stetig gestiegenen Preise war es ein Leichtes, den Kunden das Angebot schmackhaft zu machen. Ein angeblich begrenztes Kontingent erzeugte zusätzlich Zeitdruck. Vor lauter Angst, eine günstige Gelegenheit zu versäumen, wurde ohne genaue Prüfung unterschrieben.
Das war sträflicher Leichtsinn. Denn jeder sollte wissen, dass niemand etwas zu verschenken hat. Und wenn dieser Anschein erweckt wird, ist doppelte Vorsicht geboten.
Wie bei allen Finanzverträgen gilt auch hier: Wenn man etwas nicht versteht, auf keinen Fall unterschreiben!!!
Und Vertrauen? Früher vertrauten die Menschen ihrem Pfarrer, ihrem Arzt und ihrem Bankberater. Aber Strom- und Gaslieferanten waren schon damals nicht dabei.
Hallo Brigitte,
richtig bei Festpreisangeboten ist keine Kündigung möglich.
Sehr guter Bericht!!
Nur bei Verträgen die Preisschwankungen ausgesetzt sind ist ein
Kündigung möglich.
-Wenn der Preis sich um mehr als 5% verteuert habe ich ein Sonderkündigungsrecht!!!-