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Augen auf beim Feuerwerkskauf - ab wann darf ich Feuerwerkskörper legal kaufen?

Ab heute 29.12.2011 geht der Verkauf von Feuerwerk Körpern wieder los. Der Brauch an Neujahr ein großes Feuerwerk zu veranstalten ist schon sehr alt. Schon vor Silvester 2011 kaufen Übereifrige Böller und Raketen, um ein kleines Feuerwerk zu veranstalten. Durch das Entzünden von Feuerwerken an Silvester sollen die 'bösen Geister' durch Licht und Knall verjagt werden. Auch an Silvester 2011 / 2012 werden bunte Feuerwerke den Himmel weltweit schmücken. Schon lange Zeit vor Silvester 2011 wollen Begeisterte Feuerwerk kaufen. Hier ein kleiner Überblick darüber, was sie beachten sollten bevor sie ein Feuerwerk für Silvester kaufen.

Grundsätzlich sollte man nur Feuerwerk kaufen, das ein CE Prüfzeichen sowie eine Registriernummer besitzt. Darüber hinaus sollte beim Kauf von Feuerwerk beachtet werden, dass eine Gebrauchsanweisung auf jedem Artikel vorhanden sein muss. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 (Erklärung siehe unten) dürfen nur an Personen verkauft werden, die das 12. Lebensjahr, Kategorie 2 an Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Besondere Achtsamkeit sollte herrschen, wenn eines der beschriebenen Merkmale fehlt. Hierbei könnte es sich um Pyrotechnik aus dem Ausland handeln. Diese kann extrem gefährlich für Leib und Leben sein. Zwar ist sie oftmals billiger und angeblich 'besser' als legal erworbene Feuerwerkskörper, sind jedoch in Deutschland verboten. Bild online veröffentlichte heute EINEN BEITRAG über das Schicksal einer jungen Frau, die in der Silvesternacht fast ihre Hand verlor. Paradox hierzu erscheint ein weiterer Artikel auf Bild online , der eine Erhöhung der zulässigen Sprengstoffmasse in Raketen beschreibt.

Feuerwerkskörper der Kat. 1 dürfen über das ganze Jahr verkauft werden. Raketen und Böllern der Kat. 2 dürfen erst ab dem 29.12. (ist dies ein Sonntag, so darf bereits am 28.12.) bis zum 31.12. jeden Jahres angeboten und gekauft werden.
Bleibt letztlich die Frage, wann man ein Feuerwerk entzünden darf. Wie einer Broschüre des Bayerischen Staatsministerium zu entnehmen ist, dürfen "Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur von Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden. Die jeweiligen Städte und Gemeinden können darüber hinaus weitere zeitliche Beschränkungen verfügen. Häufig wird das Abbrennen auf die Zeit zwischen dem 31. Dezember, 18.00 Uhr, und dem 1. Januar, 6.00 Uhr, eingeschränkt."

Als kleine Inspiration und Vorfreude auf den Beginn des neuen Jahres seht ihr hier ein Video vom Jahreswechsel 10/11 aus London.

Guten Rutsch und ein fröhliches, erfolgreiches 2012

Klassifizierung Pyrotechnik: (Quelle: Wikipedia)
Kategorie 1: "sehr geringe Gefahr", Schallleistungspegel von max 120dB im Abstand von 1m, auch in geschlossenen Bereichen einschließlich Wohngebäuden zu verwenden; (Anm.: zu beachten ist, dass die Entzündung derartiger Feuerwerkskörper stets ein Risiko mit sich bringt!)
Kategorie 2: "geringe Gefahr", Schallleistungspegel von max 120dB im Abstand von 8m, innerorts generell verboten, gem. Verordnung oder Genehmigung ab 16 Jahren in abgegrenzten Bereichen im Freien zu verwenden

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