Keine Impfung ohne entsprechende Nachweise

Impfpriorisierung muss eindeutig belegt werden

Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen ein priorisiertes Impfangebot erhalten, soweit sie entsprechende Nachweise erbringen können. Beispielsweise können dies berufliche oder gesundheitliche Gründe oder der enge Kontakt zu einer besonders gefährdeten Personengruppe sein. „So lange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentren gewährleisten können, dass diese Priorisierungsmöglichkeit nicht missbraucht wird“, betont Landrat Martin Sailer. Aus diesem Grund werden sowohl im Impfzentrum Gablingen-Siedlung als auch in Bobingen Priorisierungsnachweise streng kontrolliert. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Impfstoffkapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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