In Berlin - Streit um Sicherungsverwahrung

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Streit-um-Sicherungsverwahrung-id19792291.html

Das Bundesjustizministerium in Berlin zeigt sich "verwundert" über den Vorstoß des Rechtsausschußes des Bundesrates zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auf den Vorschlag der Justizsenatorin der SPD aus Hamburg und der Justizministerin der CSU aus Bayern.

Man sollte sich wirklich einmal Gedanken machen wie man sich verhalten soll, wenn bei dem ursprünglich ausgesprochenen Urteil keine Sicherungsverwahrung vorgesehen war und demnach auch nicht ausgesprochen wurde, sich während der Haft aber trotz Therapien von einer weiteren Gefährlichkeit des Verurteilten herausstellt bzw. davon ausgegangen werden muss.

Damit wäre auch die Frage einer möglichen späteren Entschädigungszahlung - wie jetzt über 240.000.- Euro ausgesprochen - im Vorfeld abgeklärt.

Bürgerreporter:in:

H. K. aus Augsburg

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