myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Bestätigter Fall von Vogelgrippe im Landkreis Augsburg

Informationen im Internet

Nach dem Fund eines toten Schwanes am Lechufer zwischen Ellgau und Thierhaupten im Landkreis Augsburg hat das Friedrich-Löffler-Institut nun bestätigt, dass das Tier mit Vogelgrippe - dem sogenannten H5N8-Virus - infiziert war.

Ob sich weitere infizierte Vögel im Landkreis aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung, BfR, ist bei diesem Virussubtyp bisher keine Infektion des Menschen bekannt. Dennoch gilt: tote Tiere nicht anfassen, sondern direkt dem Veterinäramt melden. Dies ist im Landratsamt Augsburg telefonisch unter den Telefonnummern (0821) 3102 -2264; -2687; -2642 zu erreichen.

Das Veterinäramt hat zudem eine Allgemeinverfügung erlassen, die gemeinsam mit weiteren Informationen zur Vogelgrippe auf der Internetseite des Landkreises zu finden ist:

http://www.landkreis-augsburg.de/Landkreis/Presse/Aktuelles-Mitteilungen.aspx

Sämtliches Geflügel, wie Hühner, Puten, Enten, Gänse, Perlhühner, Wachteln, Fasane, Rebhühner und Straußenvögel darf nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden oder in Ausläufen, die mit einem überstehendem dichten Dach und engmaschiger Seitenbegrenzung versehen sind. Damit soll vermieden werden, dass möglicherweise infizierte Wildvögel in Kontakt mit Hausgeflügel kommen können. Für Singvögel besteht keine Gefahr.

Alle Geflügelhalter werden gebeten die Aufstallungspflicht und die damit verbundenen besonderen Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich strikt einzuhalten, um ihre Bestände zu schützen und eine Ausbreitung des Erregers zu verhindern.

Über weitere Entwicklungen zur Vogelgrippe informiert das Landratsamt immer aktuell unter www.landkreis-augsburg.de.

Weitere Beiträge zu den Themen

VogelgrippeH5N8-VirusLandkreis AugsburgVeterinäramtLandratsamt AugsburgAllgemeinverfügung

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

KolpingJubiläumWeihnachtenAugsburger LandFreiheitKanu Schwaben AugsburgWinterKolpingstiftung-Rudolf-GeiselbergerSpendeBücherLandratsamt AugsburgKolpingstiftung

Meistgelesene Beiträge