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Zählergebührenerhöhung bei Photovoltaikanlagen

Viele Wunstorfer werden zu Jahresbeginn eine Rechnung bekommen haben, die die EON im Auftrag der Avacon verschickt. Dabei wird die Gebühr für den Zähler rund vervierfacht. Die Begründung, die man auf Nachfrage erhält, ist die theoretische Möglichkeit, dass ein Wechselrichter auch Strom verbrauchen kann. Nach längerer Recherche möchte ich Betroffenen den Tipp geben, Einspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Einen ausführlichen Artikel findet sich sowohl bei der Clearingsstelle EEG unter https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2204
sowie bei der Schlichtungsstelle-Energie e.V. unter http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin...

Entsprechend beider Dokumente ist die Gebührenerhöhung nicht rechtens.

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3 Kommentare

Danke, Jörg! Ich hab mich schon geärgert! Mal sehen, ob die Avacon darauf reagiert. Ich hab da meine Zweifel...

Danke, Jörg! Ich hab mich schon geärgert! Mal sehen, ob die Avacon darauf reagiert. Ich hab da meine Zweifel...

Inzwischen hat sich die Avacon nach gut 6 Monaten gemeldet und festgestellt, dass ich Recht hatte: Die Zählergebührenerhöhung war nicht rechtens. Was lange währt, wird endlich gut.

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