In Wismar keine riesigen Werbefahnen mehr, nur kleine Aufsteller erlaubt
Die Bürgerschaft hat die „Sondernutzungssatzung“ geändert, um zu verhindern, dass weiterhin vor den Geschäften riesige Werbefahnen, so genannte „Beachflags“, das Straßenbild beeinträchtigen. Den Händlern wird erlaubt, nur noch Werbeaufsteller zu verwenden, die allerdings höchstens 1,20 m hoch und 60 cm breit sein dürfen.
Einzelhändler der Innenstadt reagierten verärgert auf diese Maßnahme, weil sie um ihre berufliche Existenz fürchten. Durch ihre Werbefahnen und -aufsteller gehe es ihnen darum, auf ihre Läden aufmerksam zu machen und der Konkurrenz der großen Einkaufszentren entgegenzuwirken.
Geschäftsleute der Innenstadt sehen ihrer Meinung nach in den Werbemaßnahmen vor den Ladentüren eine gute Chance, Touristen auf die Angebote aufmerksam zu machen. Von der Stadt wurde betont, es gehe darum, die sich ausbreitenden neuen Werbeentwicklungen nicht dominant werden zu lassen, damit die Innenstadt attraktiv bleibt.
Weithin sichtbar sind in der Altstadt historische und moderne Ausleger an den Außenfassaden der Gebäude, meistens der Hotels, Gaststätten, Apotheken. Sie ragen in den Straßenraum und werden von den Passanten wahrgenommen. (Die Bildserie zeigt ein paar Beispiele dieser Werbemittel aus der Altstadt.)
März 2017, Helmut Kuzina
Eine sch;ne Altstadt und dann diese nicht passenden Fahnen ziehen Touris nicht an, sonder jagen sie weg!!! Tolle hängeschilder machen da ein anderes Bild.