Die wiederaufgebaute St.-Georgen-Kirche: Altehrwürdiges Gotteshaus? Informatives Museumsgebäude? Vielseitige Veranstaltungshalle?
Wie die St.-Georgen-Kirche nach ihrem Wiederaufbau genutzt wird, ist immer noch nicht vertraglich festgelegt worden. Eigentümerin des Gebäudes ist die Hansestadt (durch einen Bescheid des Bundesamtes für Vermögensfragen), und die Stadt will neben der kulturellen eine gottesdienstliche Nutzung in einer Satzung festlegen. Doch dem zwischen der Stadt und den Vertretern der Kirche ausgehandelten Nutzungsvertrag wurde kirchlicherseits dann doch nicht zugestimmt.
Im Satzungsentwurf steht, dass die St.-Georgen-Kirche hauptsächlich als Kulturkirche für Ausstellungen, Konzerte, Festspiele und Kongresse gebraucht werden soll, auch für Veranstaltungen der Stadt, für Kunstmärkte, als Aula für Schulen und „festliche Essen“. Ausgeschlossen sollen sein: Veranstaltungen nichtchristlicher Konfessionen, Ersatzrituale wie Namensgebungen und Jugendweihen, atheistische und Kampfsportveranstaltungen sowie diejenigen, die sich gegen die Werte des Grundgesetzes richten.
Ärger bereitet der Passus, in dem für St. Georgen eine „Teilnutzung nach Terminabsprache als Raum mit gottesdienstlicher Nutzung“ vorgesehen ist. Ist damit nur die Durchführung von Gottesdiensten gemeint, oder gehören zur gottesdienstlichen Nutzung auch Andachten, Kirchenführungen, kirchliche Konzerte, Foren, Diskussionsveranstaltungen, Lesungen sowie Kinder- und Jugendveranstaltungen? Hier müssen noch Lösungswege gefunden werden.
1990 war mit dem Wiederaufbau von St. Georgen begonnen worden, und zwar mit Mitteln der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, mit privaten Spenden, Städtebauförderungsmitteln und städtischen Haushaltsmitteln. Mit der Fertigstellung wird für 2010 gerechnet.
Zur künftigen Nutzung: Überspannt die ev.Kirche nicht den Bogen? Nur ein paar Gedankensplitter: -Wo ist der Unterschied zwischen kirchlichem Konzert und einem Gospelkonzert? - Können nur Vertreter der Kirche Kirchenführungen mit Tuoristen veranstalten? - Wo ist der Unterschied zwischen einem Festessen der Stadt in St Georgeen und dem Festessen der Kirchgemeinde in St. Nikolei?
Also, Augenmass bei der Nutzungsdiskussion von Seiten der ev.Gemeinde!
Dass St. Georgen ein herausragendes Beispiel gotischer Sakralkunst war und ist, ist kein Argument unter den heutigen Bedingungen (Anzahl Gemeindemitglieder, Kostentragung des Wiederaufbaus, Finanzierung künftiger Betriebskosten) auf eine rein kirchlichen Nutzung zu bestehen! zumal die Eigentumsverhältnisse doch klar sind, oder?