Der Oldenburger Justiz die Stirn geboten
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Sich an den Haaren anderer aus dem Sumpf ziehen …
Die Oldenburger Gerichtsbarkeit hat ein Lehrstück der Kunst präsentiert, wie Justiz es schafft, sich an den Haaren anderer aus einer für sie offensichtlich äußerst misslichen Lage zu befreien. Münchhausen, auch als Lügenbaron und Urheber dieser Fähigkeit bekannt, schaffte es, sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu befreien. Soweit ist die Kunstfertigkeit der Oldenburger Staatsadvokaten wohl noch nicht gediehen – sie bedienen sich, wenn sie in eine prekäre Situation geraten, dann einfach des Schopfes anderer.
In diesem Falle der, wohl von einem der Ihren – und zwar vom Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher – voreilig einer Straftat beschuldigten und bei seinem eigenen Apparat zur Anzeige gebrachten Bürgern. An die Stelle von voreilig dürfte man vielleicht auch leichtfertig oder gar böswillig setzen. Die Konfusität, die Dr. Gerhard Kircher vor dem Land-Gericht als Zeuge in diesem Strafverfahren wegen ‚übler Nachrede’ an den Tag bzw. in den Gerichtssaal legte, die spottet wahrhaft jeder Beschreibung. Dieses schon ins Lächerliche driftende Verhalten des Oberlandesgerichtspräsidenten Kircher hat denkbarerweise auch die Revisionsinstanz des Oberlandesgerichts dazu veranlasst, die von den unteren Richterkollegen über Jahre gepflegte Komödie vom Tisch zu wischen. Wer, wie ich, einen Großteil der Verhandlungstage unter dem Vorsitz eines mit der Materie völlig überforderten Richters Plagge und seines durch die Bank schläfrig wirkenden Staatsanwaltskollegen miterlebt hat, der hätte ebenso entschieden wie die Revisionsrichter – nur schon viel eher, auch wohl gleich zu Beginn der Schmierenkomödie. DAS wäre Verfahrensökonomisch gewesen, und hätte der Staatskasse – oder treffender gesagt, dem Bürger – eine ganze Menge Ausgaben erspart. So aber musste aus unerfindlichen Gründen erst sehr viel Moos den Bach hinunterfließen, bevor aus der Befürchtung heraus, durch die vom Beschuldigten Völker per amtlicher Zustellung geladenen Zeugen - wie z. B. der niedersächsische Finanzminister Möllring und der Vorstandsvorsitzende der LandesSparksse zu Oldenburg Grapentin, sowie wiederholt der OLG Präses Kircher nebst Richterkollegen Schubert als Landgerichtspräsident und Oberstaatsanwältin Kittel – sich eine erneute Blamage einzuhandeln, zur Notbremse gegriffen wurde, und das neuerliche Verfahren vor einer anderen Kammer des Landgerichts aus angeblich „verfahrensökonomischen Gründen“ gar nicht erst eröffnet wurde.
ewaldeden