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Das Kieler Narrenschiff

Polizei

Noch gerade rechtzeitig zum bevorstehenden Höhepunkt des Karnevals in Deutschland schaffte es die schleswigholsteinische Landesregierung, und da das Innenministerium als verantwortliche Dienstherrschaft, mit der Veröffentlichung einer Kieler Polizeileitlinie - vom Beginn der über das Land hereingebrochenen Migrationsflut - Kiels Anwartschaft auf den Titel „Stadt mit der größten Narrenfreiheit“ zu proklamieren. Der Leitlinie folgend wird die Fördestadt künftig zweifellos zum Mekka von Ladendieben und Sachbeschädigern ohne Identitätsnachweis. Und logischerweise werden es da KEINE - nach dem Aussehen erkenntlich - deutschen Übeltäter sein, die sich dieser Narrenfreiheit erfreuen dürfen, denn die werden, wenn sie denn keine Ausweispapiere mitsichführen sollten, wohl nach wie vor auf der jeweils nächstgelegenen Polizeidienststelle Erkennungsdienstlich behandelt. Denn alles andere wäre ja Anarchie und weil ja jeder deutsche Staatsbürger verpflichtet ist sich auf (begründetes) Begehren von Polizeibeamten hin auszuweisen. Wer es im Bedarfsfalle nicht kann, weil er keinen Ausweis bei sich hat, der wird ohne Lamento mit auf die Wache genommen, um dort amtlicherseits seine Identität festzustellen bzw. überpfüfen zu können. Außerdem frage ich mich, worauf denn die Erkenntnis einer Ersttäterschaft der mit einer solchen Straftat vor Ort befassten Ordnungshüter fußen soll, wenn am Tatort als Ort des Geschehens keinerlei Idenditätsnachweis vorhanden bzw. möglich ist. Dem Verfasser dieser Kieler Polizeileitlinie gebührt nun doch der Titel eines Kieler Prinzen Karneval oder zumindest die Verleihung des Ordens wider den tierischen Ernst.
Zu lachen hat unser Land unter der Regentschaft solch gefährlicher Narren mit Sicherheit nichts mehr.

ewaldeden2016-01-28

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9 Kommentare

> "Und noch besteht keine Mitführungspflicht des Personalausweises"

Aber man muss sich ausweisen können, wenn nötig.
Muss man evtl. dann irgendwo vorlegen.
U.U. kann man auch mitgenommen werden über nacht, wenn man sich nicht ausweisen kann.
Wenn man Grenzen überquert, muss man sich auch ausweisen können.
Usw.

Wäre mir neu, dass die Polizei einheimische Menschen da einfach laufen lässt und sich nicht um die Identität kümmert... und schon gar nicht im Zusammenhang mit Straftaten...

DAS hat doch hier auch niemand behauptet, dass in Deutschland jedermann seine Ausweispapiere jederzeit am Mann haben muß - was soll also dieses Reiten auf einem Gaul ohne Beine.

> "Dennoch besteht keine Mitführungspflicht"

Richtig. Aber man muss sich ausweisen können.

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