myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

„BI-Wietze reicht Klage gegen Landkreis Vechta ein“

Die BI-Wietze e.V. hat bei der Staatsanwaltschaft in Cloppenburg Anzeige
gegen den Landkreis Vechta erstattet.
Die Anzeige richtet sich gegen die Person, die den Bau eines Maststalles für
Ferkel im Landkreis Vechta genehmigt hat. In diesem Maststall sind bei einem
Brand im Januar 2011 550 Ferkel qualvoll verendet. Damit trägt dieser
Mitarbeiter des Landkreises Vechta die Verantwortung für den Tod dieser Tiere.
Die BI-Wietze e.V. sieht hier erneut ein Vorkommnis, in dem der zuständige
Landkreis nicht in ausreichender Weise den § 20 Absatz 1 der Niedersächsischen
Bau Ordnung (NBauO) umgesetzt hat.
Nach § 20 Abs. 1 der NBauO müssen bauliche Anlagen so angeordnet,
beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass bei einem Brand die
Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich
sind.
Ein weiterer Punkt der Anklage ist, dass bei der Genehmigung dieser Anlage
zumindest billigend in Kauf genommen wurde, dass im Falle eines Brandes
Tiere „ohne vernünftigen Grund“ getötet werden. Vgl. §17 Tierschutzgesetz
(TierSchG).
Die BI-Wietze e.V. sieht auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz, denn seit
dem 21. Juli 2010 ist mit dem Artikel 20a auch der Tierschutz Bestandteil unserer
Verfassung.
Artikel 20a lautet wie folgt:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen
die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe
von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Die Bürgerinitiative Wietze e.V. wird auch in Zukunft jeden Landkreis, in dem
während Brandfällen Tiere in Massenhaltungsanlagen qualvoll durch Feuer zu
Tode kommen, durch eine Anzeige zum Handeln auffordern.
Die BI-Wietze e.V. wird ihre Bemühungen auf politischer Ebene weiter fortsetzen
und auf die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen in den Landkreisen
in Zukunft ein besonderes Augenmerk legen.
Durch die Vernetzung mit über 100 Bürgerinitiativen wird dieses Vorgehen in
naher Zukunft Früchte tragen.

Weitere Beiträge zu den Themen

BrandschutzMastställeGrundgesetzBund Naturschutz

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite