Schmerzensgeld für einen Kindermörder?

Ein verurteilter Kindesmörder darf in Deutschland Schmerzensgeld einklagen weil ihm ein Polizeibeamter Folter angedroht hat zum Zwecke der Rettung des Kindes. Leider war das Kind zu dem Zeitpunkt bereits ermordet.
Der Beamte wurde schuldig gesprochen.

Jetzt jedoch der absolute Hohn.

1. Genau dieser Kindesmörder klagt auf Schmerzensgeld wegen psychischer Probleme für die Folterandrohung.
2. Ein deutsches Gericht erklärt die Klage für zulässig.
3. Ein deutsches Gericht verurteilt uns Steuerzahler zu einer Entschädigung in Höhe von 3000 Euro an den Mörder.
4. Das ganze auch noch im Namen des Volkes
5. Ein deutscher Rechtsanwalt macht diese Schweinerei auch noch mit und verdient daran auch noch.

Da stellen sich doch dem Normalbürger die Fragen.

Was ist mit den Schmerzen die dem Kind zugefügt wurden?
Was ist mit den Schmerzen die den Eltern zugefügt wurden und werden?
Wie verkommen ist eigentlich unser Rechtssystem, das solchen Bestien auch noch Rechte zubilligt und Entschädigung zuteilt?
Wie verkommen muß man als Anwalt sein wenn man solche Subjekte auch noch vertritt?
Was für eine verkommene Rechtsauffassung haben die urteilenden Richter?
Was ist wichtiger, Opfer- oder Täterschutz?

Jeder Mörder der ein Menschenleben ausgelöscht hat, verliert jeglichen Anspruch auf alle Menschenrechte. Es kann nur eine einzige gerechte Strafe für solch ein Subjekt geben: Einsperren und die Zellentüren bis in alle Ewigkeit zuschweissen.

Ich weiß, es hört sich unmenschlich an, doch wenn es auch nur den Hauch einer Gerechtigkeit für das ermordete Kind geben sollte, dann hoffe ich darauf dass der Kindesmörder die Gefängniszeit nicht überlebt. Ein "Unfall" ist ja jederzeit im Bereich des Möglichen.

Bürgerreporter:in:

Manfred Knauth aus Wemding

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