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Tatsächliche Arbeitslosigkeit

Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Fast alle Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: "Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann." Wer anders rechnen wolle, könne ja "seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken." Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im Januar 2011 sind immer noch 4,4 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.

Juli 2011

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Juli 2011: 3.981.720
Offizielle Arbeitslosigkeit: 2.939.248
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.042.472
Nicht gezählte Arbeitslose aufgeschlüsselt:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II: 357.448
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 197.311
Fremdförderung: 64.675
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 8.854
Berufliche Weiterbildung: 161.992
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining): 70
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z.B. Vermittlung durch Dritte): 154.066
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose): 14.896
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: 1.126
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III) 82.032
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Juli 2011, Seite 68. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II. Diese große Gruppe der älteren ALG -Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht vollständig im Monatsbericht ausgewiesen, sondern mit Stand März 2011 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit abgefragt worden.

siehe auch: http://www.myheimat.de/walsrode/gedanken/arbeitslo...

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