Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen!
Pressemitteilung der Kampagne Abolish!, 17.03.2011
Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen!
Bundesweite Kampagne „Abolish!“ zur Abschaffung diskriminierender Gesetze gegen Flüchtlinge startet mit einem bundesweiten Aktionstag am 22.03.2011 – Schwerpunkt des Aktionstags liegt auf der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
„Viele Gesetze in Deutschland verletzen die Würde von unschuldigen Flüchtlingen“, kritisiert Salomon Wantchoucou von der Flüchtlingsinitiative Möhlau. „Wir leiden unter der Diskriminierung, zum Beispiel durch Lagerunterbringung, Essenspakete oder –gutscheine, Residenzpflicht, Arbeitsverbote, Abschiebungen und staatlichen Rassismus“.
Zusammen mit anderen Flüchtlingen und UnterstützerInnen initiierte er die Kampagne „Abolish discriminatory laws against refugees!“.
Die Kampagne startet am 22.03.2011 mit einem bundesweiten Aktionstag, an dem in 25 Städten in 13 Bundesländern Protestaktionen stattfinden werden. Der Schwerpunkt des Aktionstages liegt auf der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), das derzeit massiv in der Kritik steht: Flüchtlinge und ihre UnterstützerInnen laufen dagegen Sturm, da es für Lagerunterbringung, Sachleistungen wie Essenspakete und –gutscheine sowie eine minimale medizinische Notversorgung verantwortlich ist.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erklärte das AsylbLG schlicht für verfassungswidrig und legte es zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Fraktionen der Grünen und der Linken haben die Abschaffung des AsylbLG im Bundestag beantragt und selbst die Bundesregierung arbeitet an einer Reform, um einer Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht zu entgehen.
„Wir erleben derzeit einen historischen Moment: Das AsylbLG kommt nach 18 Jahren zum ersten Mal auf den Prüfstand und selbst seine Abschaffung liegt im Bereich des Möglichen“, erklärt Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir werden mit unserer Kampagne dafür kämpfen, dass dieses diskriminierende Sondergesetz für
Flüchtlinge endgültig abgeschafft wird!“
"Nun, viele vergleichen das ja auch so: Wenn jemand bei einem anderen zu Besuch ist, dann erwartet man, dass dieser sich an die Hausordnung bzw. den Anweisungen des Gastgebers hält. Macht er das nicht, muss er gehen."
Das kannst Du aber nur mit deutschen Gästen machen, ansonsten mußt Du beweisen nicht ausländerfeindlich zu sein.
Gruß Ram