Staastgerichthof entscheidet für Fristverlängerung!

Staastgerichthof entscheidet für Fristverlängerung!

Liebe Unterstützer des Volksbegehrens,

das Volksbegehren für gute Schulen kann einen Teilerfolg feiern!

*Heute hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden, dass die
Frist für das Ende des Volksbegehrens neu berechnet werden muss. *

Die Richter kamen zu der Auffassung, dass der Endtermin erst festgesetzt
werden kann, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über unsere Klage
gegen die von der Landesregierung nur mit Auflagen erteilte Zulässigkeit
des Volksbegehrens getroffen worden ist (s. Anhang). Die Verhandlung in
dieser Sache hat der Staatsgerichtshof nun für den Sommer anvisiert.

*Dies hat zur Folge, dass sich der Sammelzeitraum voraussichtlich bis
zum Dezember 2011 verlängert.*

Der Landeswahlleiter hat die Gemeinden durch die Kreiswahlleiter bereits
in einem Schnellbrief mit heutigem Datum über die neue Rechtslage
informiert. Er weist in diesem Schreiben auch ausdrücklich darauf hin,
dass die Unterschriften weiter auf den bisher verwendeten Bögen
gesammelt werden können.

Die heute getroffenen Entscheidung sollte uns allen Mut machen, uns
weiter für das Volksbegehren zu engagieren!

Viele Grüße
Heike Fortmann

Bürgerreporter:in:

Horst Kröger aus Walsrode

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