Verwaltungsgericht lädt zum Erörterungstermin
Pressemitteilung
Klage gegen Auflage wg. Protest gegen Naziaufmarsch in Bad Nenndorf am 14.08.
- Verwaltungsgericht lädt zum Erörterungstermin
Für Dienstag den 10.08.2010, 13:30 Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg
19, Sitzungssaal 5 lädt das VG Hannover zu einer Anhörung wg. der Klage des
DGB gegen die Auflagen zum Protest gegen den Naziaufmarsch in Bad Nenndorf am
14.08.2010 (sog. Trauermarsch).
Besonderheit dabei: Das Gericht lädt den Anwalt des Anmelders des
Naziaufmarsches RA Böhmer und den Anmelder Matthias Schultz zu diesem Termin
bei. Für den selben Zeitpunkt lädt das Gericht den Anwalt der
Trauermarsch-Anmelder ebenfalls zur Anhörung und den Rechtsanwalt der
DGB-Demonstration und den Anmelder vom DGB bei.
Sebastian Wertmüller vom DGB mutmaßt, dass das zu der sehr ungewöhnlichen
Situation führen kann, dass Anmelder des Naziaufmarsches und deren Anwalt auf
DGB-Vertreter und ihren Anwalt treffen können. Wertmüller: "Wir sind darüber
nicht glücklich. Wir kooperieren gerne mit den Versammlungsbehörden. Wir
kooperieren aber nicht mit Rechtsextremisten und deren Rechtsvertretern."
Nichtsdestotrotz werd man den Termin wahrnehmen um dem Gericht die Gründe für
die eingereichte Klage gegen die Auflagen für bad Nenndorf erläutern zu
können.
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