Ein Rechtsanspruch auf Gerechtigkeit bei der Uetzer Tafel besteht nicht. Gibt es so etwas wie Ehrenamtsmißbrauch?
Als Straftatbestand existiert der klassische Amtsmissbrauch in Deutschland nicht mehr. Sehr wohl gibt es aber immer noch Amtsdelikte. Als Amtsdelikt oder auch Amtswillkür bezeichnet man einen strafbaren Akt der Willkür durch einen Amtsträger in einer Behörde.
Wie geht das dann mit einem Ehrenamt? Gibt es einen Akt der Willkür durch einen Träger eines Ehrenamtes? Also einen Ehrenamtsdelikt oder einen Ehrenamtsmißbrauch?
Per Definition sicher nicht, in der Praxis aber schon.
Ein Akt der Willkür ist es wenn einige Personen von dem Amtsinhaber bevorzugt werden und andere dadurch benachteiligt. Will ein Ehrenamtlicher Mitarbeiter einer klar definierten Personengruppe seine ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen, so muss er dies doch für alle Mitglieder der Gruppe in gleicher Weise tun. Er sollte nicht einige wenige Mitglieder herauspicken und bevorzugen.
Wenn also die Tafel in Uetze sich zur Aufgabe gemacht hat, den Menschen in Uetze zu helfen, die durch die Gemeinde Uetze mit einem Berechtigungsschein als bedürftig ausgewiesen werden, so muss dies doch für alle Bedürftigen in gleicher Weise geschehen. Und doch wird bei der Tafel in Uetze ein Unterschied gemacht. Nicht alle Bedürftigen erhalten alle Zuwendungen in gleicher Weise.
Einige wenige werden vorab und bevorzugt bedient.
Damit es bei der Tafel in Uetze gerecht und geregelt zugeht, werden Ausgabenummern vergeben.
Diese sollten unter allen Berechtigten gleichermaßen per Losverfahren verteilt werden. Erst dann steht fest wer wann seine Ware bekommt. Diese Ausgabenummern werden jedoch leider willkürlich durch die Ehrenamtlichen ausgegeben. Einige wenige Bedürftige bekommen immer niedrige Nummern und werden somit immer vorab bedient. Die anderen, die eben nicht in der Gunst der Tafelmitarbeiter so hoch stehen, bekommen immer die hohen Nummern und werden somit auch immer am Ende bzw. später bedient. Es liegt in der Natur der Sache, dass natürlich die meisten und besten Waren am Anfang der Ausgabe über den Tresen gehen. Dadurch sind die Bedürftigen mit den hohen Nummern immer benachteiligt. Da nun immer die gleichen Bedürftigen hohe Nummern haben, ergibt sich daraus eindeutig ein Ehrenamtsdelikt der Willkür.
Also hier meine Frage:
Muss es wirklich sein, dass die Bedürftigen willkürlich aufgeteilt werden und unterschiedlich behandelt werden? Bei der Tafel in Uetze geht dies leider sogar soweit, dass einige Personen ganz ohne Berechtigungsschein oder ganz ohne Nummer Ware bekommen. Da es sich um ehrenamtliche Arbeit handelt können die anderen Bedürftigen auch nichts dagegen tun, denn ein Rechtsanspruch auf Gerechtigkeit bei der Uetzer Tafel besteht nicht.
Bürgerreporter:in:Vera Birkenbiel aus Uetze |
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