Streit über Beschneidungsurteil "Du bist beschnitten, du bist ein Mann"

Die Entscheidung des Kölner Landgerichts, nach der die religiös begründete Beschneidung von Knaben den Straftatbestand der Körperverletzung darstellt, ist noch nicht rechtskräftig und schon wird von unserer Regierung darüber nachgedacht, wie man das Recht so hinbiegen kann, dass diese Art der Körperverletzung straflos bleibt.
Bei allem Respekt vor jeder Religion: Was mit den Kindern geschieht, ist eine Körperverletzung, die nicht nur nach dem Strafrecht zu verfolgen ist, sondern auch gegen das Grundgesetz verstößt. Dasselbe gilt für die Schächtung von Tieren, die schlicht und einfach eine Tierquälerei darstellt, die selbst nach dem sehr schwammig formulierten Tierschutzgesetz unzulässig ist.
Denen, die da meinen, dass die Ausübung der Religionsfreiheit gegen die Verfassung verstoßen, Menschen verletzen und Tiere quälen darf, fällt vielleicht irgendwann ein, dass Zwangsehen auch zulässig sein sollten.
Mit dem Glauben haben sich schon immer Sünden rechtfertigen lassen. Das gilt auch für das Christentum. Aber so langsam sollten wir aus dem Mittelalter raus sein.

Bürgerreporter:in:

Michael Falke aus Uelzen

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