ÖDP: Staatliche Krippenfinanzierung verfassungswidrig?
Resch: „Kindererziehung ist Dienst an der Gesellschaft“
„Nur eine Gleichberechtigung der Eltern schafft echte Wahlfreiheit.“ Das sagt Dr. Johannes Resch, Sozialpolitiker in der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Er bezieht sich auf ein aktuelles, von der von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten zum geplanten Betreuungsgeld. Der SPD-Gutachter kommt zum Schluss, das Betreuungsgeld, das Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, bekommen sollen, sei verfassungswidrig. Als Begründung wird angeführt, das Betreuungsgeld bedeute einen „Anreiz“, ein Kind nicht in die Krippe zu geben und greife dadurch in die „Entscheidungsfreiheit“ der Eltern ein, über die Betreuungsform für ihre Kinder selbst frei zu entscheiden. Das Betreuungsgeld verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz, da es nur einem Teil der Eltern zugutekomme.
Dazu der ÖDP-Sozialpolitiker Dr. Johannes Resch: „Diese Logik lässt sich punktgenau ebenso auf die öffentliche Finanzierung der Kinderkrippen anwenden, die wie das Betreuungsgeld durch Steuermittel erfolgt.“
Zweifellos stelle die staatliche Krippen-Finanzierung einen erheblichen „Anreiz“ dar, ein Kind in die Krippe zu geben. Der geldwerte Vorteil und damit die Anreizwirkung sei sogar beträchtlich größer als beim Betreuungsgeld. Damit verstoße auch die staatliche Krippen-Finanzierung gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn der Logik des Gutachters gefolgt werde, weil sie ebenfalls nur einem Teil der Eltern zugutekomme, nämlich denen, die ihr Kind in eine Krippe geben.
Als ausgesprochen „dümmlich“ bezeichnete Resch den Vergleich von Kinderkrippen mit Autobahnen, Theatern und Büchereien. Wer weder Theater noch Büchereien benutze, könne stattdessen schlafen und brauche dafür keine Prämie. Wer auf die Kinderkrippe verzichte, müsse sein Kind selbst betreuen, habe also eine Arbeit, die den Krippen-Eltern vom Steuerzahler abgenommen wird. Kindererziehung sei heute in jedem Fall ein Dienst an der Gesellschaft, gleichgültig von wem sie erbracht werde.
Resch weiter: „Eine `Anreizwirkung` besteht sowohl bei der staatlichen Krippen-Finanzierung wie beim Betreuungsgeld. Wenn darin eine verfassungswidrige Einflussnahme des Staates auf das Erziehungs-Verhalten der Eltern gesehen wird, bleibt nur ein Weg: Das Geld für die Kinderbetreuung ist den Eltern auszuhändigen. Erst dann können sie völlig frei entscheiden, ob sie es als Entlohnung für die eigene Betreuungsleistung behalten oder damit eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren wollen.“
Bürgerreporter:in:Michael Falke aus Uelzen |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.