Diskriminierung durch Elterngeldgesetz darf nicht länger ignoriert werden. ÖDP fordert, dass endlich eine verfassungsrechtliche Klärung herbeigeführt wird

Schimmer-Göresz: "Die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes verstößt auch gegen das Sozialstaatsgebot"

In einer im September 2014 eingelegten Verfassungsbeschwerde machte erneut eine Mutter geltend, sie werde wegen der Einkommensbezogenheit des Elterngeldes in ihren Grundrechten nach Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) und Art. 6 (Schutz der Familie) verletzt. (1) Durch die Betreuung von zwei Kleinkindern im Jahr vor einer dritten Geburt sei sie vom Arbeitsumfang her vergleichbar belastet gewesen wie eine vollerwerbstätige Frau, erhalte aber im Vergleich zu ihr nur einen Bruchteil an Elterngeld. Sie werde aufgrund ihrer Erziehungsleistung diskriminiert. Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an – ohne dies zu begrüFamilienden. Beschwerde und Kammerbeschluss sind im Internet veröffentlicht. (2,3)
Die ÖDP hatte schon im Jahr 2011 in einem ähnlich gelagerten Fall die Verfassungsbeschwerde einer Mutter nach der Geburt eines vierten Kindes unterstützt. Sie berief sich dabei auf ein umfangreiches fachjuristisches Gutachten. (4) Auch diese Beschwerde wurde von einer Kammer des BVerfG (drei Richter/innen) „nicht zur Entscheidung angenommen“ (5). Im damaligen Beschluss wurde behauptet, die Ungleichbehandlung der Mutter sei „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“ (Rn 9). Sie sei erforderlich, um „die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen“ (Rn 18). - Warum die Diskriminierung einer kinderreichen Mutter der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ dienen soll, blieb im Dunkeln.
Der Bundesparteitag der ÖDP hat diese Begründung in einer Resolution im April 2012 als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen und hält das Elterngeldgesetz weiter für verfassungswidrig. (6)
Die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes diskriminiere alle Mütter und Väter, die wegen der Betreuung bereits vorhandener Kinder weniger Elterngeld erhalten gegenüber Eltern mit erstem Kind, die vor der Geburt nicht eingeschränkt waren, Erwerbseinkommen zu erzielen. Im Übrigen würden auch Eltern benachteiligt, die sich noch in Ausbildung befinden, wie z.B. studentische Mütter, da sie noch kein Einkommen haben.

Die ÖDP-Vorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz meint:

“Die Einkommensbezogenheit des Elterngeldes verstößt auch gegen das Sozialstaatsgebot nach Art. 20 GG, da es tendenziell ärmeren Eltern nur einen Bruchteil an Elterngeld zugesteht als wohlhabenden Eltern. Eine Vergleichbarkeit des Elterngeldes mit anderen einkommensabhängigen Leistungen wie Krankengeld und Arbeitslosengeld I verbietet sich, da diese im Gegensatz zum Elterngeld durch einkommensabhängige Beiträge finanziert werden.“ Steuergeld dürfe eingesetzt werden, um soziale Spannungen zu mildern, aber nicht um bereits bestehende soziale Gegensätze weiter zu verschärfen, wie das durch das Elterngeldgesetz geschehe.
Die ÖDP hält weiter eine verfassungsrechtliche Klärung für erforderlich, die nur durch einen Senat des BVerfG erfolgen kann. Ausweichende Stellungnahmen einer Kammer werden den bestehenden Grundrechtsverletzungen nicht gerecht.

ÖDP Niedersachsen

1 familienarbeit-heute.de

2 Text der Verfassungsbeschwerde vom 15.9. 2014

3 Kammerbeschluss vom 12. Nov. 2014

4 Gutachten Prof. Kingreen

5 Kammerbeschluss vom 09.Nov. 2011

6 Antrag für eine vom Bundesparteitag angenommene Resolution zum Kammerbeschluss vom 09.11.2011

Bürgerreporter:in:

Michael Falke aus Uelzen

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