„CETA ist die Vorstufe für TTIP!“
ÖDP-Experte Striedl kritisiert das geplante Freihandelsabkommen CETA als Gefahr für die Demokratie
Die Europäische Kommission und die kanadische Regierung verhandeln seit Oktober 2013 ein Freihandelsabkommen mit dem Namen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Der genaue Inhalt des Abkommens soll erst im September veröffentlicht werden. Das Abkommen wird in der Folge alsbald dem Europaparlament und eventuell auch Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Der friedenspolitische Sprecher der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), Hermann Striedl, sieht in der Ratifizierung eine große Gefahr für die Demokratie.
„CETA ist, genau wie auch das geplante FreihandelsabHermann Striedlkommen zwischen Amerika und der EU mit dem Namen TTIP, der heimliche Versuch einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat durch die Herrschaft von Konzernen und Banken zu ersetzen“, so Striedl. „Um dies zu erreichen, wird jeder Trick, wird jede Täuschung von den Protagonisten dieser Freihandelsabkommen angewandt“.
CETA ist nach Meinung von Striedl die Vorstufe für das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU: „Während durch die Aktivitäten von Wissenschaftlern, Journalisten, NGOs und einzelnen Politikern eine kritische öffentliche Diskussion über TTIP entstanden ist, hat es die Europäische Kommission sehr eilig, das ebenso bedenkliche Abkommen CETA durchzupeitschen. Sollte es nämlich gelingen, CETA in den beteiligten Parlamenten zu ratifizieren, wäre auch der Weg für TTIP nahezu frei. Konzernen, Banken und Hedgefonds mit Sitz in Kanada wäre durch beide Abkommen die Tür geöffnet, Deutschland und andere EU-Länder vor sogenannten Schiedsgerichten für politische Entscheidungen auf Schadensersatz zu verklagen“. Für diese privaten Gerichte, die über politische Entscheidungen urteilen, hat der ehemalige Richter Striedl keinerlei Verständnis.
TTIP Nein! Nur durch Zufall wurde in diesem Zusammenhang bekannt, dass Deutschland und die EU bereits internationale Handelsabkommen mit Schiedsgerichten vereinbart haben. So überraschte es die Öffentlichkeit, dass Deutschland derzeit vom schwedischen Energieunternehmer Vattenfall auf 4 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt wird. Vattenfall beruft sich auf den Investorenschutz in der von Deutschland 1994 unterzeichneten Energiecharta. Das Unternehmen begründet die geforderte Summe damit, dass es durch den deutschen Atomausstieg einen Gewinnausfall dieser Höhe habe – eine von der Öffentlichkeit getragene politische Entscheidung würde dadurch juristisch torpediert!
Aufgrund von anderen, bereits ratifizierten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Schwellen- und Entwicklungsländern sind hunderte von Klagen gegen südamerikanische und afrikanische Staaten vor Schiedsgerichten anhängig.
„Das ist das Ergebnis solcher Freihandelsabkommen, welche ausschließlich im Interesse von multinationalen Konzernen und Investoren in geheimen Vereinbarungen geschaffen werden!“, so Striedl weiter. „Die beteiligten Politiker schrecken anscheinend nicht davor zurück, den demokratischen Rechtsstaat im Interesse von Großkonzernen und Investoren mit dem fadenscheinigem Argument auszuhöhlen, sie würden einen volkswirtschaftlichen Dienst an der Allgemeinheit leisten. Es ist unverständlich, warum die Regierungen über die essentiellen Interessen ihrer Bürger geheim verhandeln! Uns bleibt allein die Möglichkeit, den Protest gegen diese unverschämte Politik aufrecht zu erhalten“.
Bürgerreporter:in:Michael Falke aus Uelzen |
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