Wie geht es mit der Schülerbeförderung im Landkreis Günzburg weiter?
In Hinblick auf das Antwortschreiben der Bayerischen Staatskanzlei an Landrat Hubert Hafner zum Thema Schülerbeförderung und den Artikel in der Günzburger Zeitung vom 19.02.2009 hat der örtliche CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter nachfolgendes Schreiben an Staatsminister Siegfried Schneider, MdL, gerichtet:
„Lieber Sigi,
in der oben genannten Angelegenheit liegt mir Dein Schreiben vom 29.01.2009 an Herrn Landrat Hubert Hafner vor.
Unser Ministerpräsident Horst Seehofer betont unablässig, dass man ab sofort darüber nachzudenken habe, wie etwas geht. Dein Schreiben begründet umfänglich und ohne auf den eigentlichen Sachverhalt einzugehen, warum es angeblich nicht geht. Die von Herrn Landrat Hubert Hafner vorgeschlagene Lösung führt zu keiner Mehrbelastung und schädigt den Freistaat in keinster Art und Weise. Es mag zwar sein, dass der Freistaat bisher von den Gerichten immer Recht bekommen hat. Dies heißt noch lange nicht, dass die jetzt geübte Praxis auch vernünftig und richtig ist.
Bitte schau Dir die Sache selber an und triff eine Entscheidung, die sich am gesunden Menschenverstand und nicht an Vorgaben orientiert, die schwer nachvollziehbar sind. Eine Entscheidung im Sinne der Vorschläge des Landkreises Günzburg ist zulässig und sinnvoll. Sie trägt den individuellen Bedürfnissen vor Ort Rechnung und wird unser Land weder in eine Staatskrise noch in eine Finanzkrise stürzen.“
Hallo Lars,
ich denke, dass die Leute im Landkreis Günzburg wissen worum es geht. Nichtsdestotrotz hast du mit deinem Punkt Recht. Es geht um einen heute in der Günzburger Zeitung veröffentlichten Bericht. Hier ein Zitat aus der Günzburger Zeitung vom 19.02.2009:
"Mit einem zweiseitigen, gleichwohl nichtssagenden Schreiben hat die Münchner Staatskanzlei auf eine Resolution des Kreistages Günzburg reagiert. Quer durch die Fraktionen waren die Mitglieder des Kreisausschusses sowie des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Meinung: Da muss noch einmal nachgehakt werden.
In ihrer Resolution hatten die Kreisräte Ende 2008 die bayerische
Staatsregierung gebeten, die gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung in einem Punkt zu ändern.
Eltern, die ihr Kind nicht an die nächstgelegene Realschule oder
an das nächstgelegene Gymnasium schicken, bekommen derzeit die
Kosten für den Schulbus nicht erstattet.
In ihrer Resolution hatten die Kreisräte gefordert, diesen Eltern
wenigstens den „fiktiven“ Betrag zu erstatten, der beim Besuch der
nächstgelegenen weiterführenden Schule für den Bus bezahlt worden
wäre. Wortreich und unter Anführung aller möglichen Paragrafen und
Gerichtsurteile lehnte die Staatskanzlei das Günzburger Ansinnen
ab. Das bringe Unordnung ins organisatorische Getriebe und koste
auch noch mehr Geld, begründeten die Ministerialen ihr Nein. (...)"
Beim vom Kreistag fraktionsübergreifend gewünschten Nachhaken hat mit o.g. Brief der örtliche Abgeordnete Alfred Sauter geholfen. Die Schülerbeförderung war bei uns im Landkreis schon häufig Thema und hat zu vielen Diskussionen geführt. Ich bin froh, dass jetzt was passiert.
Ich hoffe, dir das Ganze etwas verständlich gemacht zu haben! :-)
Viele Grüße
Stephan