Vertrauensschutz im EEG gewährleisten – CSU setzt sich für Erhalt des Güllebonus ein

Landtagsabgeordneter Alfred Sauter (CSU)

„Die Vergütung für bestehende Biogasanlagen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) darf nicht angetastet werden. Dies gilt insbesondere für den Güllebonus für Biogasanlagen der Baujahre 2004 bis 2008, sowie den sogenannten EEG-Soli.“ Mit diesen Worten verweist der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter auf einen Dringlichkeitsantrag, den die CSU-Fraktion auf seine Initiative hin in den Landtag eingebracht hat. Die Staatsregierung wird darin aufgefordert, sich auf Bundesebene für den Erhalt des Güllebonus einzusetzen.

„Schutz des Eigentums und Vertrauen in die Entscheidungen des Staates – dies sind Werte, die bei der CSU in guten Händen sind und Bestand haben! Deswegen ist der Vertrauensschutz für Eigentümer bzw. Betreiber von Biogasanlagen für uns von elementarer Bedeutung“, so Landtagsabgeordneter Alfred Sauter. „Die Bayerische Staatsregierung und die CSU lehnen jeden rückwirkenden Eingriff in die Vergütung ab. Auch eine Streichung des Güllebonus für Anlagen, die zwischen 2004 und 2008 ans Netz gegangen sind, ist für uns deswegen nicht akzeptabel. Wir werden uns auf allen politischen Ebenen mit Nachdruck dafür einsetzen, dass sich die Eigentümer bzw. Betreiber von Biogasanlagen weiterhin auf den Staat verlassen können.“

Der Güllebonus wurde eingeführt, um kleinere Anlagen in ihrer Wirtschaftlichkeit zu stärken und Gülle, welche sonst oft energetisch ungenutzt auf den Feldern landete, für die Biogaserzeugung interessanter zu machen. Daneben konnte man dadurch auch den Bedarf an nachwachsenden Rohstoffen reduzieren und die Flächenkonkurrenz entschärfen.

Bürgerreporter:in:

Stephan Schwarz aus Thannhausen

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