Staatliches Geld für altersgerechte Umbauten
"Barriere freies Bauen wird ein Zukunftsthema einer alternden Gesellschaft", ist sich der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein sicher. Dass neben Darlehen nun auch Zuschüsse für alters- und behindertengerechte Umbauten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gezahlt werden, werde sicher auch in der Region genutzt.
Das Anpassen von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein Thema mit sehr hoher gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. „Bereits 2030 werden 30 Prozent der Deutschen älter als 60 Jahre sein“, erklärt Nüßlein. Es sei dringend an der Zeit, unseren Wohnungsbestand an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen. Die Erweiterung des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen" sei nur die logische Konsequenz aus den vorliegenden Zahlen.
Ab Mai können Wohneigentümer und Mieter endlich auch staatliche Zuschüsse für die Reduzierung von Barrieren im Wohnraum beantragen. Die bisher gewährten Darlehen waren besonders für Einzelmaßnahmen unattraktiv und sind deshalb kaum in Anspruch genommen worden.
Antragsberechtigt in dem neuen Programm sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern.
„Wir hoffen, mit dem Förderprogramm vor allem für Privatpersonen zusätzliche Anreize zu schaffen, sich rechtzeitig und umfassend mit den Problemen des altersgerechten Wohnens auseinanderzusetzen“ so Nüßlein.
Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der KfW-Bankengruppe oder über das Infocenter unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.
Bürgerreporter:in:Stephan Schwarz aus Thannhausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.