Mehr Lohn für Hebammen – Unverzichtbare gesellschaftliche Leistung muss sich lohnen
„Mein Anliegen ist, dass für junge Frauen und Männer, die sich für Familiengründung und Elternschaft entscheiden, die Wahlfreiheit des Geburtsortes erhalten bleibt. Dies gilt insbesondere für ländlich geprägte Landkreise wie den Landkreis Günzburg“, so Landtagsabgeordneter Alfred Sauter (CSU). Deshalb sei eine verlässliche und flächendeckende Versorgung der Frauen bzw. der Familien mit Hebammenhilfe über den Landkreis Günzburg hinaus auch in ganz Bayern in Zukunft wichtig. Dazu, so MdL Sauter, habe die CSU-Landtagsfraktion auf seine Initiative im Landtag einen Antrag eingereicht.
Mit dem Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert, sich im Freistaat, aber auch auf Bundesebene, weiterhin für die Hebammen einzusetzen. „Das Berufsbild der Hebammen hat sich verändert, sie unterstützen Familien auch in der Zeit nach der Geburt und übernehmen vermehrt Aufgaben, die früher im Familienverbund geleistet wurden“, sagte Landtagsabgeordneter Alfred Sauter. „Hebammen sind auch wertvolle ‚Frühwarnsysteme‘ und stehen gegebenenfalls am Anfang einer Präventionskette im Interesse der Neugeborenen.“
MdL Sauter wies auf das Hauptproblem der Hebammen hin, die in den vergangenen Jahren gestiegenen Berufshaftpflichtprämien in der Geburtshilfe. „Es ist wichtig, dass das Einkommen der Hebammen, insbesondere der freiberuflichen Hebammen, entscheidend verbessert wird“, so MdL Alfred Sauter. Ein erster, sehr begrüßenswerter Schritt sei die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, und den Hebammenverbänden über einen vollständigen Ausgleich der deutlichen Beitragssteigerungen für die Berufshaftpflichtversicherungen der Hebammen und Entbindungspfleger rückwirkend zum 1. Juli 2012 gewesen. Daneben bedürfe es aber auch einer raschen Verständigung auf eine angemessene Erhöhung der Vergütung der Hebammen, betonte MdL Alfred Sauter. „Die Arbeit der Hebammen ist gesellschaftlich unverzichtbar und muss sich heute wie in Zukunft lohnen!“
Im Bereich der privaten Krankenversicherung und der beamtenrechtlichen Beihilfe konnte im Freistaat Bayern für die Hebammen bereits einiges erreicht werden, beispielsweise wurde zum 1. Mai 2011 die Vergütung für die Hebammenhilfe um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Daneben ist seitdem auch die Abrechnung von Betriebskostenpauschalen für Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen möglich. Hebammenleistungen für Privatversicherte werden auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet.
In Bayern ist gegenüber der Kassenleistung bei den Privatgebühren ein Steigerungssatz von bis zu 1,8 zulässig. Seit dem 1. Mai 2012 werden Anpassungen der Vergütungsvereinbarungen in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch auf die Vergütung von Hebammenleistungen für Privatpatientinnen übertragen. Damit wird der jetzt vereinbarte Ausgleich der Steigerungen bei den Berufshaftpflichtprämien automatisch auch für Hebammenleistungen gegenüber Privatversicherten übernommen. Alle diese Verbesserungen gelten auch im Bereich der beamtenrechtlichen Beihilfe.
Eine weitere erforderliche Maßnahme sei, so der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU), die Novellierung der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger zur Anpassung des Hebammenberufes an die heutigen Erfordernisse. Damit könne die Attraktivität des Hebammenberufs für die Zukunft gesichert und der Berufsgruppe auch mehr Rechtssicherheit im Berufsalltag gegeben werden.
Bürgerreporter:in:Stephan Schwarz aus Thannhausen |
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