Honorarsituation der bayerischen niedergelassenen Ärzte
Zu dem Artikel in den Mittelschwäbischen Nachrichten vom 03. August 2009 nimmt der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter wie folgt Stellung:
„CSU-Landtagsfraktion und Bayerische Staatsregierung haben auf Bundesebene dafür gesorgt, dass in diesem Jahr auch für die Vergütung der bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten mehr Geld vorhanden ist. Die Krankenkassen können daher für die Ärztehonorierung über 42 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um 3,5 Prozent. Trotz dieser Honorarmehrung hätten viele Arztpraxen nach den Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verluste von über 30 Prozent hinnehmen müssen, wenn die ärztlichen Leistungen strikt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben abgerechnet worden wären. Ein solches Ergebnis wäre jedoch unter keinen Umständen vertretbar gewesen.
Durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen ist es unter Beteiligung der CSU-Landtagsfraktion und des Gesundheitsministeriums gelungen, die größten Verwerfungen dieser neuen zentralistischen Honorarverteilung vorerst zu verhindern. Daher gibt es auch in Bayern unter den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten mehr Gewinner als Verlierer. Für die durch die Reform benachteiligten Praxen werden die Honorarverluste gegenüber dem Vorjahresquartal auf 5 Prozent beschränkt. Bereits zu Jahresbeginn haben die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Krankenkassen diese Vereinbarung getroffen. Die letzten Details für die Umsetzung wurden nun geklärt. Ohne eine regionale Umverteilung, ohne Härtefallregelungen und ohne einen zusätzlichen Beitrag der Krankenkassen wäre das Ergebnis für das 1. Quartal nicht möglich gewesen.
Allerdings handelt es sich dabei nur um einen Zwischenschritt. Die Berechnungen gelten nur für das erste Quartal 2009. Die negativen Auswirkungen der Honorarreform können für die bayerischen Vertragsärzte nicht dauerhaft verhindert werden. Das größte Problem ist, dass die Honorarreform keine Rücksicht auf regionale Kostenstrukturen nimmt und dadurch zu Qualitätsverlusten in der Patientenversorgung führen wird. Außerdem gibt es aufgrund der Mittelverteilung durch den Gesundheitsfonds eine enorme Umverteilung innerhalb Deutschlands, die die regionalen Versorgungsstrukturen völlig außer Acht lässt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich der volle Mittelabfluss aus Bayern aufgrund der Konvergenzklausel erst schrittweise aufbauen wird. Die in Bayern tätigen Krankenkassen werden deshalb in den nächsten Jahren weniger Geld zur Verfügung haben. Dadurch mindern sich ihre finanziellen Spielräume, Honorarverluste entsprechend zu vermindern.
Ziel muss es daher sein, die negativen Auswirkungen der Gesundheitsreform nicht nur für ein Quartal, sondern dauerhaft zu beseitigen. Hierzu braucht es nach der Bundestagswahl einen Neustart in der deutschen Gesundheitspolitik auf der Grundlage des bürgerlich-föderalen Gesundheitsmodells. Ein wesentliches Ziel ist es dabei, die geltende Honorarordnung durch eine neue Gebührenordnung für Vertragsärzte zu ersetzen. Die neue Gebührenordnung muss eine regionale, leistungsgerechte und qualitätsorientierte Vergütung zu festen Europreisen beinhalten. Zudem ist die vollständige Aufhebung der Budgetierung anzustreben, wie es die Koalitionsparteien in Bayern vereinbart haben. Ferner ist dafür zu sorgen, dass wieder die Therapie und nicht die Bürokratie im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit stehen kann. Die Gesundheitsversorgung muss insgesamt wieder auf die regionalen Bedürfnisse eingehen und darf nicht weiter durch zentralistische Vorgaben vereinheitlicht werden. Schließlich muss die Umverteilung zu Lasten Bayerns gestoppt werden.
Oberste politische Priorität ist es, das hohe Niveau der medizinischen Versorgung in Bayern zu erhalten und fortzuentwickeln.“