Europawahl am Sonntag, 7. Juni 2009 - Wie geht das???
Herrmann: "Von Wahlrecht Gebrauch machen - falls nötig, rechtzeitig Briefwahl beantragen"
Am Sonntag, den 7. Juni 2009, ist in Deutschland Tag der Europawahl. Innenminister Joachim Herrmann bittet alle Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen: "Wegen des Wahltermins mitten in den Pfingstferien sollten alle Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag abwesend sind, frühzeitig Briefwahlunterlagen beantragen." Erstmals ist dafür kein besonderer Grund (Krankheit, Urlaub) mehr erforderlich. Auch für die Bundestagswahl im September wird die Briefwahl erstmals ohne Angabe von Gründen beantragt werden können. Herrmann kündigte an, diese Vereinfachung auf für die nächsten Landtags- und Kommunalwahlen in Bayern vorzuschlagen.
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nunmehr zum siebten Mal direkt gewählt. In Bayern sind voraussichtlich etwa 9,7 Millionen Deutsche und Unionsbürger wahlberechtigt, in ganz Deutschland etwa 64,3 Millionen. Die Wahlbeteiligung bei den bisherigen Europawahlen seit 1979 betrug in Bayern zwischen 39,7 Prozent (2004) und 61,1 Prozent (1989); sie lag damit regelmäßig unter den Werten, die bei Landtags- oder Bundestagswahlen erreicht werden.
Der Regelfall der Stimmabgabe ist zwar die persönliche Ausübung des Wahlrechts am Wahlsonntag im Wahllokal. Das ist auch guter demokratischer Brauch.
Für die Briefwahl ist aber nach der Änderung des Wahlrechts erstmals kein besonderer Grund (zum Beispiel Krankheit, Urlaub) mehr erforderlich. Die wahlberechtigte Person muss nur einen Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen (also den Stimmzettel mit dem blauen Wahlumschlag sowie den roten Wahlbriefumschlag für die Rücksendung der Unterlagen) bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde (Wahlamt) persönlich oder über einen Bevollmächtigten beantragen. Der Antrag ist schriftlich (auch per Telefax, E-Mail oder oft auch über entsprechende Online-Formulare im Internet-Angebot der Gemeinde) zu stellen, telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Am einfachsten ist die Antragstellung mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formular möglich, auf dem alle für eine schnelle Bearbeitung benötigten Daten angegeben werden können.
Der Antrag kann vom Wahlberechtigten auch mündlich durch Vorsprache bei der Gemeinde gestellt werden; dann können die Unterlagen gleich mitgenommen werden. Möglich ist dabei auch die Ausübung der Briefwahl an Ort und Stelle. Hierzu stellt die Gemeinde im Wahlamt Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden wie in einem Wahllokal zur geheimen Stimmabgabe bereit. Der Wahlbrief muss dann nicht mehr per Post oder anderweitig an die Gemeinde zurückgesandt werden, sondern wird gleich in die bereitgestellte Urne geworfen und bei der Gemeinde bis zum Wahltag sicher aufbewahrt.
Wenn das amtliche Formular nicht verwendet wird, zum Beispiel bei Antragstellung per E-Mail, ist besonders wichtig, die persönlichen Daten, also den vollständigen Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum vollständig anzugeben, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Bei der Antragstellung ist auf jeden Fall die Adresse anzugeben, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen; dies kann auch eine Urlaubsadresse sein. Dabei sind jedoch ggf. die im Ausland längeren Postlaufzeiten sowohl bei der Versendung der Unterlagen durch die Gemeinde als auch der Rücksendung des Wahlbriefs zu beachten.
Anträge können normalerweise nur bis Freitag, 5. Juni 2009, 18.00 Uhr, gestellt werden; in bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, die nachzuweisen ist) auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr.
Die Unterlagen werden von der Gemeinde grundsätzlich per Post (gegebenenfalls auch per Luftpost) versandt, wenn sie bei der Beantragung nicht ohnehin gleich persönlich abgeholt werden. Sie können auch durch eine vom Wahlberechtigten schriftlich bevollmächtigte andere Person abgeholt werden. Die Antragsformulare für den Wahlschein enthalten bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf aber nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies der Gemeinde bei der Abholung auch schriftlich versichern.
Wie die Wahlberechtigten richtig per Briefwahl wählen, ist auf einem zu den Briefwahlunterlagen gehörigen Merkblatt ausführlich beschrieben. Darin wird auch darauf hingewiesen, dass der Wahlbrief so rechtzeitig zur Post gegeben werden muss, dass er spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Gemeinde) eingeht. Im Inland wird der Wahlbrief von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Bei Inanspruchnahme eines anderen Postdienstleisters oder bei Aufgabe im Ausland muss das jeweils notwendige Entgelt entrichtet werden. Selbstverständlich kann der Wahlbrief auch durch die Wählerin oder den Wähler oder einen beauftragten zuverlässigen Boten direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse (Wahlamt) abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs sollten bei Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen ggf. die längeren Postlaufzeiten im Ausland beachtet werden.
Nicht mehr rechtzeitig können Wahlbriefe bei der zuständigen Gemeinde eingehen, die erst nach der Leerung der Briefkästen am Samstag-Abend vor der Wahl oder erst am Wahlsonntag in Briefkästen, auch wenn sie mit einem roten Punkt gekennzeichnet sind, eingeworfen werden. Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten deshalb darauf achten, den Wahlbrief grundsätzlich spätestens am Donnerstag vor der Wahl (4. Juni 2009) abzuschicken. Notfalls sollte der Wahlbrief persönlich oder durch eine Vertrauensperson am Samstag vor der Wahl oder am Wahltag in den Hausbriefkasten bzw. Fristenbriefkasten der Gemeinde eingeworfen werden oder dort ggf. einem Bediensteten des Wahlamts übergeben werden. Im Wahllokal darf der Wahlbrief nicht abgegeben werden, weil für die Zulassung und Auszählung der Wahlbriefe besondere Briefwahlvorstände zuständig sind.
Ausführliche Informationen zur Europawahl, insbesondere die Wahlvorschläge im Einzelnen, ein Musterstimmzettel, Ergebnisse der bisherigen Wahlen und darüber hinaus allgemeine Fragen des Wahlrechts sowie weiterführende Links sind in den Internet-Angeboten des Landeswahlleiters (http://www.wahlen.bayern.de) und des Bundeswahlleiters (http://www.bundeswahlleiter.de) abrufbar.
Bürgerreporter:in:Stephan Schwarz aus Thannhausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.