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Staatsgerichtshof Baden-Württemberg

Ich hätte an dieser Stelle gerne den Staatsgerichtshof von Baden-Württemberg als Landesverfassungsgerichtshof vorgestellt. "Eine Broschüre zum Staatsgerichtshof wird vom Justizministerium Baden- Württemberg nicht herausgegeben.

Informationen zum Staatsgerichtshof, seinen Aufgaben und Mitgliedern, sowie Links zu weiterführenden Informationen finden Sie aber unter:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/ver..." erfahre ich leider in einer Antwort-Mail vom Bürgerreferat des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg. Von daher kann ich an dieser Stelle leider nur diese Antwort wiedergeben.

"Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg hat ein Verfassungsgericht mit der Bezeichnung Staatsgerichtshof als Gericht und Verfassungsorgan eingerichtet.

Der Landtag wählt die Richter, die auf Antrag in einem gerichtsförmlichen Verfahren Entscheidungen auf der Ebene der Staatsleitung treffen, um sicherzustellen, dass die anderen Staatsorgane die Landesverfassung beachten. Der Staatsgerichtshof ist ein selbständiges und unabhängiges Verfassungsorgan, das gleichberechtigt neben Landtag und Landesregierung steht. Seine Entscheidungen, die zum Teil Gesetzeskraft haben, binden die anderen Verfassungsorgane sowie alle Gerichte und Behörden des Landes. Verfassungsbeschwerden zum Staatsgerichtshof sieht die Landesverfassung nicht vor," ist auf dem oben angegebenen Link zu lesen.

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