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Pflegekammer
Pflegekammer statt Verantwortung der Politik, der Betreiber?

Die Länder schieben die Verantwortung einer ordentlichen Pflege an die Pflegekammer ab, entlasten die Betreiber. Pflegekräfte ohne Rechte!

Was mit dem Pflegeversicherungsgesetz § 12 SGB  XI Abs. 1 Satz 1 nicht gelungen ist, sollen/wollen nun die Landespflegekammern  richten. Pflegekräfte sind nun allein verantwortlich für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Von der Ausbildung über den Einsatz  bis zur Verantwortung. Damit zeichnet sich nicht nur der Staat frei, auch die Betreiber werden indirekt aus der Verantwortung entlassen. So erklärt sich auch das Berufsgericht der Kammer als Aufsichts- und Kontrollorgan.  

Examinierte Pflegekräfte müssen sich weiterbilden.
Wenn nicht? Wer zahlt die Kosten?
1. Unterbringung, Fahrtkosten, Unterricht.
2. In der Freizeit oder Arbeitszeit.

Mit der ab 2024 geltenden WeiterbildungsOrdnung (WBO NRW) liegt die Verantwortung für die Fachweiterbildungen der Pflegeberufe künftig nicht mehr beim Land NRW, sondern bei der Pflegekammer. Die Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat 403 Seiten, regelt aber nicht die Kosten und Freistellungsfrage. Regelt die Sicherung der Unterrichtsträger.

Der Bildungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) erarbeitet aktuell eine Weiterbildungsordnung (WBO). Sie soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ziel sei, dass die Kammer künftig Weiterbildungen zertifiziert, die entsprechenden Nachweise ausstellt und registriert, teilte die Kammer in dieser Woche mit. Die steigenden Anforderungen in der Pflege verlangten kontinuierliche Weiterqualifizierung, für die es viele verschiedene Möglichkeiten gebe. Das Ergebnis wird dem von Rheinland-Pfalz nicht nachstehen.

Dazu passt, die Pflegekammer Rheinland-Pfalz verkündete stolz die erste Berufungsgerichtsurteile gegen Pflegekräfte . Leider findet sich das Urteil nicht mehr. Eine Suchfunktion auf der Homepage Fehlanzeige. Wahrscheinlich ein Versehen.

Wir brauchen eine grundsätzliche Diskussion über die Gesundheitsarchitektur.
Es reichen keine losgelösten Baustellen. Eine Überarbeitung des SGB XI greift zu kurz.  Keine weiteren Hilfen für die Betreiber und einseitige Entlastung für 13 % der Bewohner, die in Pflegeeinrichtungen unterkommen. Eine Gesamtlösung niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Rehaeinrichtungen und Pflege muss diskutiert und umgesetzt werden.
Es reicht nicht ein neues SGB XIII, nein eine Gesamtschau (SGB V, SGB IX, SGB XI, SGB XII) ist notwendig.


Wer Pflichten ohne  Rechte hat, hat verloren!

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