Bennigsen, immer wieder Hochwasser, wie oft noch?
Starkregen nicht gleich Jahrhundertregen !
Verantwortung für Bürger, das ist eigentlich was eine Gemeinde tragen sollte. Wer erinnert sich noch an diese Schlagzeilen? Oder sollte man sich fragen: Wie oft denn noch?
03.05.2005 Bennigsen stand das Wasser bis zum Hals
26.07.2009 Angst vor neuem Starkregen ein HAZ Artikel
29.06.2012 Überschwemmung Kanalisation im Bereich des Goldenen Ackers in Bennigsen überlastet
25.07.2015 Starkregen Bennigsen mehrere FF Einsätze
und damit die 5 dann voll wird am
22.7.2016 ab ca. 16:40 Uhr kam das Wasser von oben und ab 16:55 auch von unten aus den Gullys. Unten da war doch was? Ach ja, liegt da nicht eine Kanalisation die Oberflächenwasser der Strasse abführen soll? Im Fall von Bennigsen in den meisten Straßenkörpern eine sogenannte Mischkanalisation. Nun kann ich als verärgerter Betroffener nur aus der Grünen Aue berichten. Als das Wasser immer mehr wurde und anfing von der Strasse auf das Grundstück zu laufen war klar, das Absperrschieber nun nutzlos waren. Auch Arcodrain und 2 Pumpen waren nun nutzlos geworden, denn wohin mit dem Wasser? Anruf um 16:57 Uhr bei der Feuerwehr 112 und Land unter gemeldet, ach nein Erdgeschoss war unter Wasser, ein ganzes Erdgeschoss gefüllt wie ein Pool mit Stinkender Brühe aus dem Mischkanal 30 cm hoch im Haus. Aber um ca. 21:20 Uhr waren die Retter da um mit netten fleißigen Helfern uns zu helfen das restliche Wasser so gut es geht aus dem Haus zu entfernen. Restliches Wasser? Ja, restliches Wasser, weil nachdem endlich irgend jemand mal auf die Rettende Idee kam den Überlauf zum Vorfluter des Mischkanals Höhe Hüpeder Bach stellenweise mal auszubaggern, konnte man zusehen wie das Wasser förmlich Strudel bildent in den Gullys der Strasse verschwand und sich auf den Weg machte, ein Weg der endlich befreit bzw. vergrössert war. OK was nun? Naja ich habe ja eine Hausratversicherung alles halb so schlimm, neue Möbel und Teppiche ect. ist ja auch mal was feines dachte ich mir. Pustekuchen bekam ich doch glatt die Antwort von der Versicherung: Da müssen Sie Elementarschäden als Zusatz mit Versichert haben. OK was nun, man Googelt was das Zeug hält und was findet man? Eine Menge Infos. Also Stadt Springe anschreiben Schadensmeldung verursacht durch Regenwasser von der Strasse, Kanalisation am Vorfluter Überlauf zu geringen Querschnitt, gebremster Wasserfliss,einen Überlauf in den Vorfluter der sein stinkendes Dasein führt auf einer Länge von ca. 100 bis 110 m geschätzt bis er sich mit dem Hüpeder Bach vereint. Der nicht nur gefüllt wird wenn es Regnet sondern auch schon ohne Regen zeigte was er so zum Besten geben kann als Überlauf der Kanalisation und das wohl schon seit 1937. Ach sind doch auf dem Lande halt Landgeruch ja mit Toilettenpapier und was sonst noch so die Kanalisation mit sich führt, riecht nicht gerade angenehm beim Spaziergang. Bei korrekt berechneten Kanalquerschnitt nach dem heutigen Stand der Technik wird ein solcher Rückstau nur sehr selten auftreten, durchschnittlich seltener als einmal im Jahr. Der Kanal sollte so bemessen sein, dass alle öfter auftretenden Regen- oder Hochwasserereignisse problemlos abgeleitet werden können und es nur bei extremen Ereignissen zu Rückstau und zum Überlaufen kommt. Diese korrekte Berechnung ist technisch möglich. Es handelt sich also nicht um höhere Gewalt, sondern um Fehler in der Berechnung, der Bauausführung oder der Wartung, wenn Kanäle mehrmals im Jahr überlaufen. Auch Fehler in der Bauplanung wenn immer mehr Flächen versiegelt und Häuser angeschlossen werden kann auch der beste Kanal aus dem Baujahr 1937 seiner zugedachten Aufgabe nicht mehr nachkommen.
Aber nun zum eigendlichen also was oben als Überschrift steht "Jahrhundertregen", ja das war die Schadensablehnende Antwort die vom Kommunalen Schadensausgleich (KSA) uns genannt wurde, weil es ebend ein JAHRHUNDERTREGEN war.
Man muss sich zuerst auf eine bestimmte Dauerstufe des Regens festlegen, um diesen dann z.B. als "Jahrhundertregen" bezeichnen zu können, aber diese Angabe fehlte natürlich in der Schadensablehnung weil man sagt einfach Jahrhundertereignis wie ein Zauberwort für "wir haben keine Schuld wir müssen nicht Regulieren" Mensch mein Lebensalter jedes Jahr ist für mich auch ein Jahrhundertereignis, ich zahle mal keine Steuern oder wie?
Seltsam der DWD sagt was anderes auf seiner Internetseite bzw sagt nichts von einem Jahrhundertereigniss (nur solche Angaben sind verbindlich zu nennen und nicht irgendwelche Hobbymetrologen oder wer sonst irgendwelche herbeigezauberten Niederschlagsmengen in die Umwelt ruft) dazu gibt es Regionen die in Niedersachsen schon mehr Niederschlag hatten ob nun in 5 Minuten oder 30 Minuten und somit kann es eigendlich kein Jahrhundertereignis sein. Für eine verlässliche Regenmengenbestimmung erfordert es einer sorgfältigen Analyse der Wettersituation und der Auswertung aller erforderlichen meteorologischen Informationsquellen erst dann lassen sich Wahrscheinlichkeitsaussagen zu den Wetterverhältnissen für einen bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt treffen.
Das die Pflege der Abwasserführung wie auch der Oberflächenwasserführung, sei es Strassengullys reinigen (am 4.8.16 immer noch fast volle Gullysiebe in Grüner Aue und Allerfeldstrasse) der Überlauf zum Vorfluter oder vom Hüpeder Bach, sehr zu wünschen lässt, ist vielen Bennigsern sicherlich bekannt auch die ewigen Probleme mit der Kanalisation. Neubauten die Einfahrten derer werden entwässert in Richtung Strasse noch eins und noch eins immer mehr versiegelte Fläche und was nun? Wann kommt vor Neubaugebieten oder Neubauten mal eine funktionierende Kanalisation, die eine entsprechende Größe hat? UPS da läuft ja das Wasser nicht schnell genug ab, kein Wunder weil wie alt ist die Kanalberechnung und für wieviele Einwohner sowie versiegelter Fläche war diese Mischkanalanlage mal ausgelegt incl. der Reserven? Wer mal mit offenen Augen sich die Gewässerpflege und den Zustand anschaut der kann jetzt immer noch sehen das auf Höhe Auffangbecken am Hüpeder Bach Richtung Osten zur Kläranlage dort kaum ein höherer Wasserstand zu sehen war, es war ehr auf ein davorliegenden Feld bzw Wiese verursacht durch gebremsten Wasserablauf. Tja nun bleibt leider nur der Gang zum Rechtsanwalt, Klage einreichen und Googelt mal die Chancen, die stehen nähmlich gar nicht so schlecht dort sein Recht zu bekommen. Denn das weitere Ausbaggerarbeiten, wenn auch nur unvollständig, Querschnittverengung unter Überführung nicht beseitigt, NACH dem Hochwasser am Überlauf und Hüpeder Bach getätigt wurden scheint ja den Verantwortlichen bewusst gemacht zu haben das hier Versäumnisse vorliegen bzw. Vorlagen die zu der Überflutung der Strasse Grüne Aue geführt haben, wohl möglich das davon sogar noch angrenzende Strassen oder Grundstücke betroffen waren. Denn man sollte als Betreiber Wissen wie die gängigen Rechtsansichten der Gerichte sind. z.B. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Bundesgerichtshof stellen darauf ab, dass es nicht auf die Erfüllung der den Gemeinden übertragenen Pflichten als solche ankommt, sondern es um einen Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum des Einzelnen geht. Die Verletzung der Pflicht, die erforderlichen Schutzvorkehrungen zur Vermeidung von Hochwasser - Gefahren zu ergreifen, führt zu der einklagbaren Verpflichtung, die Folgen etwaiger Eingriffe in Eigentumstrechte Betroffener im Wege der (Wieder-) Herstellung eines den ursprünglichen Verhältnissen gleichwertigen Zustandes rückgängig zu machen und dem einzelnen Flutopfer gegenüber ggf. Schadensersatz zu leisten. Im Bereich der Gewässeraufsicht könne die zuständige Wasser- (aufsichts-)behörde im Einzelfall selbst für sogenannte hundertjährige Hochwasser auf Schadensersatz in Haftung genommen werden. Außergewöhnlich schadensträchtige Hochwasser würden rein zeitlich gesehen verhältnismäßig häufig auftreten, bei lokal begrenzten Ereignissen dieser Art seien aber lediglich immer wieder verschiedene Orte betroffen. Die zur Aufsicht berufene Behörde hafte daher auf Schadenersatz, wenn die Gemeinde ihrer Verpflichtung, für einen ordnungsgemäßen Zustand des Wasserablaufes zu sorgen nicht erfüllte und der Wasserlauf zu erwartendes Hochwasser daher nicht schadlos ableiten konnte. Die Beweislast, dass sich die Überschwemmung auch bei ordnungsgemäßem Zustand der Schutzanlagen ereignet hätten, trägt in diesem Fall nicht das Flutopfer sondern die Gemeinde.
Was mich ärgert das die Schadensregulierung von der Kommunalen Schadensausgleich (KSA) und deren Pflicht wohl nicht durch einen eigenen Rechtsanwalt geprüft wird sondern "Nein" sagende Beamte dort sitzen nach dem Motto: erst mal ablehnen dem geht die Luft bei einer Klage schon aus und wenn nicht die Luft dann das Geld. Aber bedenkt bitte, es gibt Bürger die eine Rechtschutzversicherung haben und wenn sich andere Bürger ans Herz fassen, könnte es sein das es mehrere Klagen auf Schadensersatz gibt, was natürlich auch wieder eine Finanzfrage ist für die Kommune für die Rechtsanwälte der Bürger eine fette Beute.