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Eklat!
Lässt das Ordnungsamt Springe Falschparker gewähren?

Seit Monaten parkt der Halter des Anhängers (Foto) diesen in den Parkbuchten am Osterland in Bennigsen. Trotz zahlreicher Anzeigen steht der Anhänger weiterhin in der Parkbucht am Osterland! Da kommt der Verdacht auf: Lässt das Ordnungsamt Springe Falschparker gewähren? "Nein, so Ordnungsamtsleiter Karsten Kohlmeyer, jede Anzeige wird von uns zeitnah bearbeitet und der Halter(in) in die Pflicht genommen." Doch der Anhänger steht auch noch am 19.08.2024 an gleicher Stelle! Hat das Ordnungsamt keine Mitarbeiter, die auch in den Ortsteilen Knöllchen verteilen?

Laut §12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuganhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das Parken ist aber nur zulässig, wenn der Anhänger noch gemeingebräuchlich, also zu Verkehrszwecken, genutzt wird.
Es hilft nach Auskunft des Ordnungsamtes auch nicht, wenn der Anhänger nach zwei Wochen kurz bewegt oder auf dem Parkplatz daneben abgestellt wird. Dies unterbricht die Zwei-Wochen-Frist nicht. Die in der StVO festgesetzte Frist ist nur dann wirksam unterbrochen, wenn der Parkplatz geräumt und so für andere frei gemacht wurde. Nur in einem solchen Fall liegt bei Rückkehr ein „neuer Parkvorgang“ vor mit der Folge, dass die Zwei-Wochen-Frist erneut beginnt.

Das Haupttätigkeitsfeld eines Ordnungsamtsleiters ist das Verwaltungsrecht. Es kann eine „Sorgfaltspflichtverletzung“ vorliegen, wenn das Ordnungsamt Fehlverhaltensschwerpunkte und sich daraus ergebende Risiken kennt – aber nicht im notwendigen Umfange tätig wird. Werden Hinweise von Anwohnern und Anzeigenaufgebern ignoriert? Aufgrund von Anzeigen, inklusive des Bildmaterials, müsste das Ordnungsamt zeitnah reagieren!

“Wer das billigend in Kauf nimmt und nichts tut, kann sich im Einzelfall strafbar machen”, so die ganz klare Aussage eines Juristen, “weil sein Unterlassen dem aktiven Tun gleichzustellen ist”, da dem Ordnungsamt bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs die Rolle einer Art “Beschützergaranten” zufalle.
Es kann nicht sein, dass die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in die Verantwortung von Privatpersonen gelegt wird. Das würde ein Versagen der staatlichen Gewalt bedeuten. Es ist staatliche Aufgabe, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Es ist leider festzustellen, dass sich der Polizeivollzugsdienst seit Jahren immer mehr aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs zurückgezogen hat, auch in Springe; das entbindet ihn jedoch nicht vom Gesetzesauftrag. Die Behörden haben für Verkehrsdisziplin zu sorgen und nicht private Anwohner, auch bei Personalmangel!

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