"Kommunale Straßensanierung: Steuerfinanzierung muss Beitragsfinanzierung ablösen" Dr. Ernst Niemeier

Wollen die StadtratsmitgliederInnen von CDU und SPD in Springe der großen Koalition in Berlin nacheifern und gute Lösungen sabotieren?
Sind sie so selbst verliebt, dass sie es nicht für nötig befinden mal zum Beispiel nach Elze zu fahren oder dort im Rathaus anzurufen, um sich zu informieren, wie Strassenausbau auch gehen kann, ohne das entrüstete Bürger die Sachbearbeiter im Rathaus angehen?

Sind sie eigentlich wirklich informiert über die Gesetzeslage? 

"Als Ergebnis der kritischen Analyse der verwaltungsrechtlichen Vorteilskonstruktion muss festgestellt werden, dass sie unhaltbar ist: Die Vergleichsgruppen und der Vergleichsmaßstab werden falsch gewählt, die häufigere Nutzung der Straße als Folge der Sanierung ist unrealistisch und die Gebrauchswerte sind für eine äquivalente Beziehung zwischen Vorteil und Beitrag ungeeignet. Die Vorteilskonstruktion kann eine Beitragserhebung nicht rechtfertigen. Die Willkür, die in diesen Begründungsschritten deutlich wird, lässt nur den Schluss zu, dass die Verwaltungsrichter unbedingt einen Beitrag und damit einen fiskalischen Zweck rechtfertigen wollten."

Sollen nun Steuergelder verschwendet werden für die Gerichtskosten für die Klagen, die auf die Stadtverwaltung zukommen?

"Die Verwaltungsrichter überschreiten ihre fachliche Kompetenz und bewirken damit eine große Ungerechtigkeit und einen Verstoß gegen Art. 3, Art. 14 und Art. 2 GG. Die Erkenntnisse, Regeln und Prinzipien der zuständigen Wissenschaften dürfen nicht missachtet werden, wenn es um öffentliche Einnahmen und Abgaben geht. Es gibt für Hauseigentümer keine "besonderen Vorteile" aus der Straßensanierung. Kommunale Straßennetze müssen als "öffentliche Güter" aus Steuern finanziert werden."
...
"Das mangelnde Verständnis des Äquivalenzprinzips – gar seine Umdeutung zum Non-Äquivalenzprinzip –, die offensichtliche Unkenntnis wirtschaftlicher Gegebenheiten und die Vernachlässigung der grundrechtlichen Gleichbehandlungsanforderung an die öffentliche Abgabenerhebung sind die Elemente, die die Fehlkonstruktion des "besonderen Vorteils" durch das Gericht verursachen."

Dr. Ernst Niemeyer,  ehem. Lehrbeauftragter an der Hochschule Bremen.
Der gesamte Beitrag ist hier zu finden:

Verwaltungsrichter überschreiten ihre Kompetenz

Bürgerreporter:in:

Ute Ketelhake aus Springe

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