Gesetz zu Straßenausbaubeiträgen ist verfassungswidrig
Laut Gutachten des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen sind die Straßenausbaubeiträge verfassungswidrig.
"Sie schaffen eine 2 - Klassen-Gesellschaft, da reiche Gemeinden auf die Beiträge verzichten, ärmere nicht.
Wenn jemand Fachleute sucht, die bei dem Antrag auf ein Bürgerbegeheren helfen können: In Horneburg sitzen sie und sind immer gern zur Hilfe bereit. Glückwunsch an die Männer vom SOvD in Horneburg, die die Abschaffung der Strabs forciert haben!
Wie sich die Straßenausbaubeiträge wohl auf die Kommunalwahlen auswirken werden?