Gassen in Holtensen – wer ist eigentlich zuständig?
Springe-Holtensen, 30.09.2012: Ein Zeitungsartikel in der NDZ vom 15. September rüttelte so manchen Bewohner unseres kleinen Dörfchens, gemeint ist natürlich Holtensen (bei Eldagsen), auf. Unter der Überschrift „Beim Fußweg hört die Nächstenliebe auf“ stand dort zu lesen, dass das zuständige Kirchenkreisamt die Verantwortung für eine Gasse an die Stadt Springe übertragen wolle. Hierzu solle die Stadt einen Nutzungsvertrag für die östlich der Dorfkirche verlaufende Gasse, zwischen Dorfstraße und Kirchweg, abschließen. Folge: Die Stadt Springe wäre für deren Unterhaltung (und in Haftungsfällen) zuständig. Dieses ist auch ein Thema in der, geplanten, Ortsratssitzung am 11.Oktober, um 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftsraum der „alten Dorfschule“ zu Holtensen.
Nun, hier im Dörfchen gibt es noch drei weitere Gassen; über deren Zuständigkeit, (gehören sie der Stadt, dem Realverband, einem Landwirt, Privatleuten oder der Kirche?), seitdem heikle Diskussionen in der Bevölkerung geführt werden.
1. Oberdorfgasse: zwischen Dorfstraße und Kohlenberg-/Kreisstraße.
2. Unterdorfgasse: zwischen Dorfstraße und Leftjestraße.
3. "grüne Gasse": zwischen Beckmannstraße und Wendehammer der Leftjestraße.